Verfahren gegen den Spieler Jan Novotny

Urteil

Betrifft: Verfahren gegen den Spieler Jan Novotny wegen des Verstoßes gegen § 32 Abs. 11 RuVO i.V.m. § 8 Ziff. 1.6 SpO (Abschluss von zwei Vetragsspielerverträgen für die Saison 2016/17).

1.) Der Spieler Jan Novotny wegen des Abschlusses zweier Vertragsspielerverträge für dieselbe Spielzeit zu einer Geldstrafe in Höhe von 250,00 € verurteilt.

2.) Die Verfahrenskosten i.H.v 30,00 € trägt der Spieler Jan Novotny unter Mithaftung des Vereins SV Halstenbek-Rellingen e.V.

3.) Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der Berufung zum Bundesgericht des DFB gegeben.

I.
Nach der durchgeführten Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Verbandsgerichts folgender Sachverhalt fest:

Der Spieler Jan Novotny schloss am 02.05.2016 einen schriftlichen Vertragsspielervertrag mit dem Verein SV Halstenbek-Rellingen e.V. für die Spielzeit 2016/17. Jener Vertrag wurde am 06.05.2016 beim Hamburger Fußballverband eingereicht.

Einen weiteren Vertragsspielervertrag für die Saison 2016/2017 schloss der Spieler Novotny mit dem Verein Altonaer FC v. 1893 am 09.05.2016. Dieser Vertrag wurde vom Verein am 12.05.2016 beim Hamburger Fußballverband eingereicht.

Beide Verträge enthielten die Regelung, dass Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen der Schriftform bedürfen und dass dies auch für die Abweichung vom Schriftformerfordernis gelten sollte.

Mit schriftlicher Vereinbarung vom 20.05.2016 vereinbarten der betroffene Spieler und der Verein SV Halstenbek-Rellingen e.V. die Auflösung des Vertragsspielervertrags vom 02.05.2016.

II.
1.
Der Spieler Novotny hatte für die Spielzeit 2016/2017 (vorübergehend) zwei Vertragsspielerverträge bei verschiedenen Vereinen abgeschlossen. Zunächst hatte er einen solchen Vertrag bei dem Verein SV Halstenbek-Rellingen e.V. geschlossen. Dieser wurde erst am 20.05.2016 – und somit, nachdem der Spieler bereits einen weiteren Vertrag bei einem anderen Verein geschlossen hatte – wirksam aufgehoben.

Ob vor dem 20.05.2016 bereits mündlich Einigkeit zwischen den Beteiligten darüber erzielt wurde, ob und wo der Spieler in der kommenden Saison spielen werde, kann in diesem Zusammenhang dahinstehen. Denn unstreitig wurde der Vertragsspieler-vertrag mit dem Verein SV Halstenbek-Rellingen e.V. erst am 20.05.2016 in der hier-für erforderlichen Schriftform aufgehoben.

Es steht somit zur Überzeugung des Verbandsgerichts fest, dass in dem Zeitraum vom 09.05.2016 bis zum 20.05.2016 zwei wirksame Vertragsspielerverträge bestan-den und der Spieler Novotny den Tatbestand des § 32 Abs. 11 RuVO i.V.m. § 8 Ziff. 1.6 SpO somit erfüllt hat.

2.
Bei der Bemessung der Strafe wurde zu Gunsten des Spielers Novotny insbesondere berücksichtigt, dass die beteiligten Vereine und er im Rahmen der Beweisaufnahme unwiderlegbar bekundet haben, sich schon vor der Unterzeichnung des zweiten Vertrages über den Vereinswechsel geeinigt zu haben. Lediglich die schriftliche Ver-trags-aufhebung habe man versäumt bzw. erst am 20.05.2016 erledigt.

Vor diesem Hintergrund war eine Geldstrafe ausreichend, aber auch erforderlich, um das Fehlverhalten angemessen zu ahnden.

III.

Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 39, 40, 41 RuVO

Mittig
Stellv. Vorsitzender des Verbandsgerichts

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