Berufung FC Türkiye Wilhelmsburg e.V. gegen das Urteil des Sportgerichts vom 24.8.2016

Beschluss

Betrifft: Berufung FC Türkiye Wilhelmsburg e.V. gegen das Urteil des Sportgerichts vom 24.8.2016
( Tätlichkeit im minderschweren Fall des Spielers Eliseu Ibraima Said Balde gegen einen Gegenspieler im Freundschaftsspiel Nr. 050 003 122 vom 9.8.2016 zwischen VFL Maschen und FC Türkiye )

gemäß § 25 Absatz 7 RuVO
vom 5.9.2016
durch den Vorsitzenden des Verbandsgerichts Thomas Zeißing als Einzelrichter

1.) Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen.

2.) Die restliche Berufungsgebühr von 50,00 € und die Verfahrenskosten in Höhe von € 35,00 trägt der Berufungsführer.

3.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Die Berufung ist unzulässig.

Die Berufungsgebühr muss innerhalb der Berufungsfrist vollständig beim HFV eingegangen sein. Sie beträgt gemäß Ziffer 9.2 der Finanzleistungen 200,00 €, da der Berufungsführer in der Oberliga Hamburg spielt. Hierauf wurde auch in der Rechtsmittelbelehrung anlässlich der Urteilsverkündung durch das Sportgericht hingewiesen. Tatsächlich wurden vom Berufungsführer lediglich 150,00 € eingezahlt. Restliche 50,00 € sind demnach nachzuentrichten.

Die Berufung war danach gemäß § 25 (7) RuVO unanfechtbar und kostenpflichtig zurückzuweisen.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

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