Wettverbot für Spieler und Vereinsverantwortliche!

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Verbot von auf Gewinnerzielung gerichtete Sportwetten durch Mitglieder des HFV, deren Spieler, Trainer, Schiedsrichter sowie anderen Funktionsträger bzw. Verantwortlichen in Kraft getreten ist.

Schon jetzt gilt dieses Verbot für Vertragsspieler, die den Mustervertrag des DFB abgeschlossen haben.

Spielmanipulationen stellen auch weiterhin für alle grobe Unsportlichkeiten dar.

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Der Text der Ergänzung der Durchführungsbestimmungen lautet wie folgt:

Für alle Mitglieder des HFV, deren Spieler, Trainer, Schiedsrichter sowie anderen Funktionsträger bzw. Verantwortlichen ist es untersagt, auf Gewinnerzielung gerichtete Sportwetten selbst oder durch Dritte, insbesondere nahe Angehörige, für eigene oder fremde Rechnung auf den Ausgang oder den Verlauf von Fußballspielen oder Fußballwettbewerben, an denen ihre Mannschaften oder sie selber mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, abzuschließen. Sie dürfen Dritte dazu nicht anleiten oder dabei unterstützen, solche Wetten abzuschließen oder dieses zu versuchen. Sie sind auch verpflichtet, sich auf solche Sportwetten beziehende, nicht allgemein zugängliche Informationen oder ihr Sonderwissen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen. Der Versuch ist strafbar.

Es besteht die Verpflichtung, es unverzüglich und unaufgefordert dem HFV mitzuteilen, wenn ihnen von dritter Seite die Manipulation eines Spiels ihres oder eines anderen Vereins gegen Vorteilsgewährung angeboten wird. Dieses gilt auch dann, wenn das Angebot abgelehnt wird.

Verstöße hiergegen stellen grobe Unsportlichkeiten im Sinne von § 35 (4) RuVO des HFV dar.

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