Kooperationsvereinbarung für eine Fußball-AG

Foto: DFB

Kooperieren Sie als Schule bereits mit einem Verein bzw. Sie als Verein bereits mit einer Schule?
Oder haben Sie vor, zukünftig gemeinsame Wege zu gehen, um die Potenziale des Fußballs weiter auszuschöpfen? Dann melden Sie dies und seien Sie offiziell „Gemeinsam am Ball“. Denn jede dem DFB gemeldete Kooperation, die die hier genannten Bedingungen erfüllt, wird belohnt! Wenn Sie den vollständig ausgefüllten und von beiden Seiten unterschriebenen Kooperationsvertrag an den DFB schicken, erhält die Schule zu Beginn des Schuljahres ein hochwertiges Starter-Paket mit adidas-Bällen und weiteren Materialien.

Achtung: Annahmeschluss für die Kooperationsvereinbarungen ist jeweils der 30. November eines Jahres! Wenn die AG ein Jahr lang durchgeführt wurde, erhält der Verein zum Schuljahresende im Gegenzug ein Dankeschön-Paket mit adidas-Bällen. Voraussetzung ist, dass der Schulleiter die Durchführung der AG durch das Vereinsmitglied mit dem Bestätigungsformular entsprechend bestätigt.

Wie funktioniert’s?

Im Mittelpunkt der Kooperation steht die Durchführung einer Fußball-AG an der Schule durch einen bzw. eine Vereinsvertreter/in. Ihre Fußball-AG muss dabei folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Fußball-AG muss ganzjährig, also über das gesamte Schuljahr hinweg durchgeführt werden.
  • Die AG muss mindestens einmal pro Woche als Trainingseinheit angeboten werden (keine Kurse oder Schnuppertage).
  • Die regelmäßige Mindestzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmer beträgt zehn Kinder.
  • Es muss sich um ein zusätzliches Bewegungsangebot für interessierte Schülerinnen und Schüler einer Schule handeln. Die Kooperationsmaßnahme darf kein Ersatz für Sportunterricht/andere Arbeitsgemeinschaften der Schule sein. Es darf sich auch nicht um die einfache Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in bestehende Vereinstrainingsgruppen handeln.
  • Inhaltlich muss natürlich das Thema „Fußball“ im Mittelpunkt der Maßnahme stehen.
  • Die Leiterin/der Leiter der Gruppe, also der bzw. die Vereinsvertreter/in muss im Besitz einer gültigen Übungsleiter-Lizenz sein. Darüber hinaus werden auch DFB-JUNIOR-COACH- und DFB-Teamleiterzertifikate akzeptiert.

Um die Kooperation zu melden und das hochwertige Starter-Paket bzw. Dankeschön-Paket zu erhalten, beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:

  • Beide Institutionen füllen als Bestätigung der Zusammenarbeit den DFB-Musterkooperationsvertrag vollständig aus und schicken ihn unterschreiben an christian.boeckl@hfv.de. Hier können sie den Kooperationsvertrag downloaden.
  • Achtung: Annahmeschluss der Kooperationsvereinbarungen ist jeweils der 30. November eines jeden Jahres. Vereinbarungen, die nach diesem Termin eingereicht werden, können für das laufende Schuljahr nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Nach Überprüfung der Angaben durch den zuständigen Fußball-Landesverband und den DFB erhält die Schule ein „AG-Starter-Paket“.
  • Über ein gesamtes Schuljahr hinweg wird dann eine Fußball-AG vom kooperierenden Verein für die Kinder der Schule durchgeführt.
  • Nach Ablauf des Schuljahres füllen die Schule und der Verein gemeinsam das Bestätigungsformular vollständig aus und senden es unterschrieben an christian.boeckl@hfv.de.
  • Nach Überprüfung der Angaben durch den zuständigen Fußball-Landesverband und den DFB erhält der Verein ein „Dankeschön-Paket“.
  • Im darauf folgenden Schuljahr können beide Institutionen erneut eine Kooperationsvereinbarung einreichen und somit wieder an diesem Projekt teilnehmen.
  • Bitte beachten Sie, dass pro Schuljahr und Institution jeweils nur ein „AG-Starter-Paket“ bzw. ein „Dankeschön-Paket“ vergeben wird.

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