Die nachfolgend genannten Vereine werden gemäß § 4 SRO, Pflichten der Vereine zur Stellung eines*r Schiedsrichter-Obmanns /-obfrau aufgefordert, bis zum 31.05.2022 eine*n Schiedsrichter-Obmann /-obfrau zu benennen und zu den regelmäßigen Sitzungen des BSA zu entsenden.
- Oberalster VfW. e.V.
BSA Alster