Fehlender Schiedsrichter-Obmann im BSA Alster

Die nachfolgend genannten Vereine werden gemäß § 4 SRO, Pflichten der Vereine zur Stellung eines*r Schiedsrichter-Obmanns /-obfrau aufgefordert, bis zum 31.05.2022 eine*n Schiedsrichter-Obmann /-obfrau zu benennen und zu den regelmäßigen Sitzungen des BSA zu entsenden.

  • Oberalster VfW. e.V.

BSA Alster

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