B e s c h l u s s
Sitzung vom 30.06.2015
1. Die Berufung wird zurückgenommen.
2. Die Berufungsgebühr in Höhe von € 60,- wird erstattet. Die restlichen € 40,- sind verfallen.
3. Die Verfahrenskosten in Höhe von € 30,- trägt der Berufungsführer.
4. Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts