Berufung des SV Eidelstedt Hamburg bzgl. der Entscheidung des Jugendrechtsausschusses vom 16.06.2015

B e s c h l u s s

Sitzung vom 30.06.2015

1. Die Berufung wird zurückgenommen.

2. Die Berufungsgebühr in Höhe von € 60,- wird erstattet. Die restlichen € 40,- sind verfallen.

3. Die Verfahrenskosten in Höhe von € 30,- trägt der Berufungsführer.

4. Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

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