Änderungen im Bereich der Ersten-Hilfe-Ausbildungen

Für die DOSB-Lizenzausbildungen ist entsprechend zu verfahren:

Ab 01.04.2015 werden Ausbildungen von 9 Lerneinheiten im Rahmen der „Gemeinsamen Grundsätze zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der BAGEH für die DOSB-Lizenzausbildungen anerkannt. Der in den Rahmenrichtlinien festgeschriebene Nachweis eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses wird dadurch neu geregelt.

„Für die Erteilung der Übungsleiterin/Übungsleiter – C, Trainerin/Trainer – C und Jugendleiterin/Jugendleiter-Lizenz ist der Nachweis einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ gemäß den “Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe” der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erforderlich, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.“

Möglich zur Anerkennung sind demnach aktuell:
EH-Kurs ab 2015 mit 9 LE
EH-Fortbildung ab 2015 mit 9 LE
EH-Kurs mit 16 LE aus 2013/2014
EH-Training mit 8 LE aus 2013/2014, sofern es als Auffrischung eines EH-Kurses absolviert wurde

Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) mit 8 LE
Bitte leiten Sie diese Information auch an Ihre Untergliederungen weiter, sofern Sie die Durchführung der Ausbildungsmaßnahmen an diese delegieren.

Frank Richter
Ausschussvorsitzender
Verbandslehrausschuss

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