Die Nachfrist für die Abgabe der Schiedsrichter-Meldebögen der Saison 2023/2024 ist am 01.03.2024 abgelaufen. Die folgenden Vereine des BSA Unterelbe sind dieser Pflicht nicht nachgekommen und werden gemäß Finanzleistungen bestraft:
SV Osdorfer Born |
Waldenau |
Diese Vereine werden hiermit nochmals eindringlich aufgefordert, den Schiedsrichter-Meldebogen für die Saison 2023/2024 ausgefüllt und unterschrieben mit Vereinsstempel bis zum 01.04.2024 beim BSA einzureichen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, wird der Verein gemäß Finanzleistungen erneut in Strafe genommen.
BSA Unterelbe