Die Nachfrist für die Abgabe der Schiedsrichter-Meldebögen der Saison 2022/2023 ist am 14.09.2022 abgelaufen. Die folgenden Vereine des BSA Nord sind dieser Pflicht nicht nachgekommen und werden gemäß Finanzleistungen bestraft:
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Diese Vereine werden hiermit nochmals eindringlich aufgefordert, den Schiedsrichter-Meldebogen für die Saison 2022/2023 ausgefüllt und unterschrieben mit Vereinsstempel bis zum 14.10.2022 beim BSA einzureichen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, wird der Verein gemäß Finanzleistungen erneut in Strafe genommen.
BSA Nord