Grundsätzliche Regelungen für Gedenkminuten

Das Präsidium des Hamburger Fußball – Verbandes weist aus gegebender Veranlassung darauf hin, dass Gedenkminuten bei Spielen im Verantwortungsbereich des HFV nur für Einzelpersonen statthaft sind, die mit einem der am Spiel beteiligten Vereine eine Verbindung hatten und sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben.

Regelungen und Aufrufe der übergeordneten Verbände oder aufgrund besonderer Anlässe bleiben davon unberührt. Hierzu erfolgt dann im Einzelfall eine entsprechende Mitteilung.

In jedem Fall haben Gedenkminuten als politische Demonstration zu unterbleiben. Dies gilt auch für Gedenkminuten für nur eine an einem Konflikt beteiligte Partei bzw. Volksgruppe.

UNSERE PARTNER