Fehlende Schiedsrichter*innen-Obleute im BSA Pinneberg

Die nachfolgend genannten Vereine werden gemäß § 4 SRO, Pflichten der Vereine zur Stellung eines Schiedsrichter-Obmanns/einer Schiedsrichter-Obfrau aufgefordert, bis zum 13.08.2023 eine*n Schiedsrichter-Obmann /-obfrau zu benennen und zu den regelmäßigen Sitzungen des BSA zu entsenden.

SV Halstenbek-Rellingen
SV Rugenbergen

Bei Nichteinhaltung dieser Frist, wird der Verein gemäß Finanzleistungen in Strafe genommen.

BSA Pinneberg

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