Entscheidungen des Verbands – Schiedsrichterausschusses vom 19. Februar 2014

Spiel 031 203 130 am 16.11.2013 Grün Weiss Eimsbüttel 1.AH gegen FC St. Pauli 2.AH

Wiederholte Verstöße gegen die Schiedsrichterordnung durch den Verein Rissener SV e.V.

Der Verein Rissener SV e.V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 16, Absatz 2 f und g der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die angesprochenen Unzulänglichkeiten bis zum 30.06.2014 nicht abgestellt werden.

€ 20,00 Verfahrenskosten Rissener SV

Der Schiedsrichter Erik Sadler (Eintracht Lokstedt) wird wegen Verstoßes gegen § 16, Absatz 2 e und f der Schiedsrichterordnung des Hamburger Fußball – Verbandes vom 19.02.2014 bis zum 18.08.2014 für einen Einsatz als Schiedsrichter gesperrt.
Der Schiedsrichterausweis wird für diesen Zeitraum vom Hamburger Fußball-Verband eingezogen.
Der Schiedsrichter Helmut Sadler (Rahlstedter SC ) wird wegen Verstoßes gegen § 16, Absatz 2 e und f der Schiedsrichterordnung des Hamburger Fußball – Verbandes für die Dauer von 3 Monaten als Schiedsrichter gesperrt. Die Sperre wird zur Bewährung ausgesetzt – die Bewährungsfrist läuft bis zum 31.12.2014.

€ 20,00 Verfahrenskosten Eintracht Lokstedt

Wilfred Diekert
Vorsitzender

UNSERE PARTNER