Wiederholte Verstöße gegen die Schiedsrichterordnung durch den Verein Rissener SV e.V.
Der Verein Rissener SV e.V. wird wegen wiederholter Verstöße gegen den § 16, Absatz 2 f und g der Schiedsrichterordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100,00 belegt.
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von € 200,00 wird zur Bewährung ausgesetzt und nur dann fällig, wenn die angesprochenen Unzulänglichkeiten bis zum 30.06.2014 nicht abgestellt werden.
€ 20,00 Verfahrenskosten Rissener SV
Der Schiedsrichter Erik Sadler (Eintracht Lokstedt) wird wegen Verstoßes gegen § 16, Absatz 2 e und f der Schiedsrichterordnung des Hamburger Fußball – Verbandes vom 19.02.2014 bis zum 18.08.2014 für einen Einsatz als Schiedsrichter gesperrt.
Der Schiedsrichterausweis wird für diesen Zeitraum vom Hamburger Fußball-Verband eingezogen.
Der Schiedsrichter Helmut Sadler (Rahlstedter SC ) wird wegen Verstoßes gegen § 16, Absatz 2 e und f der Schiedsrichterordnung des Hamburger Fußball – Verbandes für die Dauer von 3 Monaten als Schiedsrichter gesperrt. Die Sperre wird zur Bewährung ausgesetzt – die Bewährungsfrist läuft bis zum 31.12.2014.
€ 20,00 Verfahrenskosten Eintracht Lokstedt
Wilfred Diekert
Vorsitzender