Sport mit bis zu 10 Personen auch in Hamburg wieder erlaubt

Sport mit Körperkontakt und ohne Abstand – seit dem 1. Juli ist auch das für Gruppen von bis zu 10 Personen wieder möglich. Eine entsprechende Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung hat der Senat am Dienstag, 30.6.2020, beschlossen. Demnach können mit Blick auf die anhaltend positive Entwicklung bei den Corona-Infektionszahlen zu Mittwoch weitere Lockerungen im Bereich des Sports in Kraft treten.

Die Änderung, wonach bis zu zehn Personen an öffentlichen Orten ohne Abstandsgebot zusammenkommen können, gilt somit auch für Sport in und auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen, im Freien wie in geschlossenen Räumen. Sportarten wie Beachvolleyball, Rudern (alle Großboote), Segeln, Kampfsport oder Tennis (Doppel) können damit in ihren gewohnten Betrieb zurückkehren. Damit kann in Kürze in diesen Sportarten auch der Wettkampfbetrieb wieder aufgenommen werden. Mit entsprechender Genehmigung und unter Auflagen sind damit künftig auch wieder kleinere Sportveranstaltungen möglich.

Darüber hinaus können neben den Freibädern nun auch die Hallenbäder inklusive der Ganzjahresfreibäder wieder öffnen.

Sportsenator Andy Grote: „Der Sport in der Active City nimmt wieder Fahrt auf. Mit den jetzt beschlossenen Lockerungen sind sportliche Aktivitäten für Gruppen bis zu 10 Personen wieder möglich. Das ist eine gute Nachricht insbesondere für den Mannschaftssport und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zurück zur Normalität im Sportbetrieb.“

Die ab 1. Juli 2020 gültige neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist hier einsehbar:
Die Verordnung gilt zunächst bis Ende August.

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