Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung vom 24.01.2022

Gemäß § 24 Abs. 2 Satzung hat das Präsidium am 24.01.2022 folgende Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung beschlossen:

rot und gefettet = neu aufgenommen

blau und durchgestrichen = gestrichen

§ 23 Wirksamkeit der Entscheidungen

Absätze 1 und 2 unverändert.

(3) Strafen, die das Verbandsgericht in erster Instanz, das Sportgericht, der Jugend-Rechtsausschuss oder der Verbands-Schiedsrichterausschuss gem. § 12 Abs. 3 d RuVO verhängt haben, unterliegen ohne besondere Anordnung der sofortigen Wirksamkeit.

a) Spielabsetzungen Verwaltungsmaßnahmen oder Verwaltungsentscheidungen durch die spielleitenden Ausschüsse aufgrund von Corona-Verdachtsfällen gem. Ziffer 3.25.1 der Durchführungsbestimmungen unterliegen der sofortigen Wirksamkeit.

Absatz 4 unverändert.

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