Nachfolgender Verein hat die Aufnahme in den HFV beantragt:
1. Mädchenfußballclub (MFC) Hamburg
c/o Christine Kohlbach
Landahlweg 19
22339 Hamburg
Gemäß § 6 Abs. 1 der HFV – Satzung müssen etwaige Einsprüche der HFV-Mitgliedsvereine gegen die Aufnahme dieses Vereins innerhalb von vier Wochen, d.h. bis zum 18. Juni 2013, schriftlich auf der Geschäftsstelle des HFV eingereicht werden.