Wichtige Informationen zum HFV-Verbandstag!

Wie bereits verlautbart wurde, hat der amtierende Schatzmeister des HFV, Volker Okun, auf der gestrigen Präsidiumssitzung seinen Rücktritt von diesem Amt zum HFV-Verbandstag, d.h. zum 16.06.2017, erklärt, so dass auf dem anstehenden Verbandstag ein neuer Amtsinhaber zu wählen ist. Da der Schatzmeister den Verband gem.  § 26 BGB nach außen vertritt, sind gem. § 23 der HFV-Satzung Wahlvorschläge für das Amt des Schatzmeisters bis 8 Wochen vor dem Verbandstag, d.h. bis zum 21.04.2017, schriftlich auf der Geschäftsstelle des HFV einzureichen. Das Präsidium des HFV hat vor diesem Hintergrund beschlossen, den amtierenden Vorsitzenden des Verbands-Jugendausschusses, Christian Okun, für das Amt des Schatzmeisters vorzuschlagen.

Nachstehend wird nochmals auf die Termine für die in diesem Jahr satzungsgemäß durchzuführenden Fachversammlungen, den Jugend-Verbandstag und den HFV-Verbandstag hingewiesen:

Fachversammlung der Schiedsrichter
Donnerstag, den 20. April 2017 um 19.00 Uhr, Hörsaal,
HFV-Sportzentrum, Jenfelder Allee 70 a-c, 22043 Hamburg

Fachversammlung für den Frauen- und Mädchenfußball

Dienstag, den 25. April 2017 um 19.00 Uhr, Sporthalle,
HFV-Sportzentrum, Jenfelder Allee 70 a-c, 22043 Hamburg

Jugend-Verbandstag
Mittwoch, den 26. April 2017 um 19.00 Uhr, Sporthalle, HFV-Sportzentrum, Jenfelder Allee 70 a-c, 22043 Hamburg

Verbandstag des Hamburger Fußball-Verbandes

Freitag, den 16. Juni 2017 um 18.00 Uhr, Großer Festsaal, Hotel Grand Elysee, Rothenbaumchaussee 10,
20148 Hamburg

Auf die Fristen der §§ 19 und 23 der HFV-Satzung für Anträge und Vorschläge wird verwiesen.

Danach müssen Anträge auf Änderung der Satzung bis spätestens 8 Wochen vor dem Verbandstag, d.h. bis zum 21.04.2017, und Anträge auf Änderung von Ordnungen bis spätestens 4 Wochen vor dem Verbandstag, d.h. bis zum 19.05.2017, schriftlich mit Begründung auf der Geschäftsstelle des HFV eingehen.

Wahlvorschläge für die vertretungsberechtigten Mitglieder des HFV-Präsidiums gemäß § 26 BGB müssen ebenfalls bis spätestens 8 Wochen vor dem Verbandstag schriftlich auf der Geschäftsstelle vorliegen. Für das Jahr 2017 betrifft dies den Präsidenten und jetzt auch den Schatzmeister (s.o.).

Zu den jeweiligen Fachversammlungen, zum Jugend-Verbandstag und zum Verbandstag wurde bzw. wird nochmals gesondert unter Bekanntgabe der jeweiligen Tagesordnung eingeladen.

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