Unser Partner Lumosa informiert:
„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Bagatellgrenze (Mindestfördersumme) für Förderanträge von derzeit 5.000 € auf 10.000 € erhöht, gültig ab dem 1. November 2024. Das bedeutet, dass viele kleinere Sportvereine bzw. kleinere Flutlichtanlagen nicht mehr von der 25%-Förderung profitieren können, wenn die neue Mindestfördersumme nicht erreicht wird. Um die aktuelle Förderung zu nutzen, müssen Sie Ihren Antrag bis 31. Oktober 2024 einreichen. Wichtig: Eine Antragstellung verpflichtet Sie nicht zur Umrüstung, sichert Ihnen aber die Chance auf 25 % Förderung – zusätzlich zur Landessportförderung. Kontaktieren Sie unseren Partner und stellen Sie gemeinsam mit Lumosa unverbindlich den Antrag für Ihre Flutlichtumrüstung auf LED.“
Kontaktieren Sie Lumosa: E-Mail: info@lumosa.de; Telefon: +49 7221 4052
Das Lumosa-Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, beantwortet Ihre Fragen und begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Die Kommunalrichtlinien sind hier zu finden: KRL.