VSA fordert: Konsequentes Vorgehen gegen Unsportlichkeiten

Der Vorsitzende des Verbands-Schiedsrichterausschusses Christian Soltow gab den Hamburger Spitzen-Schiedsrichtern auf dem Winterlehrgang auf den Weg, konsequent gegen Unsportlichkeiten vorzugehen: „Unsere Schiedsrichter werden in den Hamburger Spielklassen – genauso wie die Schiedsrichter der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga  – dahingehend bestärkt, weiterhin konsequent gegen Unsportlichkeiten gegenüber dem Spiel, dem Gegner und dem Schiedsrichter vorzugehen. Emotionen der Spieler sind natürlich immer erlaubt, die Grenze zur Unsportlichkeit muss dabei aber eingehalten werden.

Folgende Verhaltensweisen werden als Unsportlichkeit definiert und entsprechend im Rahmen der bestehenden Regeln mit einer persönlichen Strafe geahndet:
• Fordern einer Gelben Karte für einen Gegenspieler
• Außenwirksames Gestikulieren (zum Beispiel Abwinken) beziehungsweise Reklamieren
• Höhnische beziehungsweise respektlose Gesten
• Jede Form aggressiven Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter
• Mobbing (zum Beispiel Umzingeln des Schiedsrichters)
• Zeitspiel/Verhinderung einer schnellen Spielfortsetzung (zum Beispiel Ball wegtragen, wegschießen oder wegwerfen)
• Simulation (ohne klaren Kontakt des Gegenspielers)
• Auslösen einer Massenkonfrontation (Rudelbildung)

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