Im Rahmen der Überprüfung der Unterlagen des SV Billstedt-Horn zur Passantragstellung Online am 25.02.15 wurden Verstöße gemäß RuVO des HFV festgestellt.
Gem. § 35 (2) RuVO ist über die zu ahndenden Verstöße eine Einzelstrafe zu bilden. Diese beträgt 100,- EUR und ist sofort zur Zahlung fällig.
Joachim Dipner Hannelore Ratzeburg
Spielausschuss Ausschuss f. Frauen und Mädchen
Christian Okun
Verbands-Jugendausschuss