Verwaltungsentscheidung der spielleitenden Ausschüsse bei der Überprüfung Passantragsstellung Online

Im Rahmen der Überprüfung der Unterlagen des SV Billstedt-Horn zur Passantragstellung Online am 25.02.15 wurden Verstöße gemäß RuVO des HFV festgestellt.

Gem. § 35 (2) RuVO ist über die zu ahndenden Verstöße eine Einzelstrafe zu bilden. Diese beträgt 100,- EUR und ist sofort zur Zahlung fällig.

Joachim Dipner Hannelore Ratzeburg
Spielausschuss Ausschuss f. Frauen und Mädchen

Christian Okun
Verbands-Jugendausschuss

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