Im Rahmen der Überprüfung der Unterlagen des Groß Flottbeker SV zur Passantragstellung Online am 27.08.15 wurden Verstöße gemäß RuVO des HFV festgestellt.
Gem. § 35 (2) RuVO ist über die zu ahndenden Verstöße eine Gesamtstrafe zu bilden. Diese beträgt 1100,- EUR. Diese wird grundsätzlich mit 60 % der Summe der Einzelstrafen festgesetzt. Demnach ergeht eine Verwaltungsentscheidung über eine Strafe von 660,- EUR. Hiervon sind 50% (330,- EUR) per sofort zur Zahlung fällig (diese werden mit der nächsten Monatsrechnung in Rechnung gestellt).
Die restlichen 50 % der zu zahlenden (Gesamt-) Strafe werden erlassen, wenn alle festgestellten Verstöße innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Verwaltungsentscheidung, d. h. bis zum 09.10.2015, behoben worden sind.
Joachim Dipner Hannelore Ratzeburg Christian Okun
Spielausschuss Ausschuss f. Frauen und Mädchen Verbands-Jugendausschuss