Im Rahmen der Überprüfung der Unterlagen des Glashütter SV zur Passantragstellung Online am 21.02.14 wurden Verstöße gemäß RuVO des HFV festgestellt.
Gem. § 35 (2) RuVO ist über die zu ahndenden Verstöße eine Gesamtstrafe zu bilden. Diese beträgt 400,- EUR. Diese wird grundsätzlich mit 60 % der Summe der Einzelstrafen festgesetzt. Demnach ergeht eine Verwaltungsentscheidung über eine Strafe von 240,- EUR. Hiervon sind 50% (120,- EUR) per sofort zur Zahlung fällig (diese werden mit der nächsten Monatsrechnung in Rechnung gestellt).
Die restlichen 50 % der zu zahlenden (Gesamt-) Strafe werden erlassen, wenn alle festgestellten Verstöße innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Verwaltungsentscheidung, d. h. bis zum 18.04.2014, behoben worden sind.
Joachim Dipner
Spielausschuss
Hannelore Ratzeburg
Ausschuss f. Frauen und Mädchen
Christian Okun
Verbands-Jugendausschuss