Im Rahmen der Überprüfung der Unterlagen desVfL Lohbrügge zur
Passantragstellung Online am 05.03.15 wurden Verstöße gemäß RuVO des HFV
festgestellt.
Gem. § 35 (2) RuVO ist über die zu ahndenden
Verstöße eine Gesamtstrafe zu bilden. Diese beträgt 600,- EUR. Diese
wird grundsätzlich mit 60 % der Summe der Einzelstrafen festgesetzt.
Demnach ergeht eine Verwaltungsentscheidung über eine Strafe von 360,-
EUR. Hiervon sind 50% (180,- EUR) per sofort zur Zahlung fällig (diese
werden mit der nächsten Monatsrechnung in Rechnung gestellt).
Die
restlichen 50 % der zu zahlenden (Gesamt-) Strafe werden erlassen, wenn
alle festgestellten Verstöße innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der
Verwaltungsentscheidung, d. h. bis zum 16.04.2015, behoben worden sind.
Joachim Dipner Hannelore Ratzeburg
Spielausschuss Ausschuss f. Frauen und Mädchen
Christian Okun
Verbands-Jugendausschuss