Verkürzung der Protestfristen

Liebe Sportfreunde,

hiermit möchten wir auf Ziffer 8.1 der HFV-Durchführungsbestimmungen hinweisen, der u.A. besagt, dass die Frist zur Einreichung von Protesten für sämtliche Meisterschaftsspiele, die zeitlich nach dem drittletzten Regelspieltag der Hinrunde ausgetragen werden, auf zwei Tage verkürzt ist. Dies gilt bis zum Ende der Saison. Für die Fristberechnung gilt § 6 (2) Rechts- und Verfahrensordnung.

Da in den meisten Spielklassen (insbesondere im Herren-Bereich) der vorletzte Regelspieltag bereits durchgeführt wurde, greift diese o.g. Vorgabe ab sofort. Innerhalb dieser Frist muss zudem die Protestgebühr beim HFV eingezahlt werden. Bitte beachten Sie dies bei der Einreichung von Protesten entsprechend.

Diese Regelung wurde aus der Corona-Zeit übernommen und für die Saison 2022/2023 nicht wieder angepasst, sie gilt daher entsprechend und kann erst zur Saison 2023/2024 verändert werden. Da diese Regel außergewöhnlich ist, weisen wir an dieser Stelle gesondert darauf hin.

Sportliche Grüße

Das HFV-Team

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