Über 50.000 Euro für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter: Mehr Fördergelder für mehr aktive Schiris

Mit dem Verbandstag 2023 wurde die besondere Förderung für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter im Hamburger Fußball-Verband (HFV) beschlossen. In diesem Jahr werden knapp über 50.000 Euro für die abgelaufene Saison 2024/25 ausgeschüttet – und damit 10.000 Euro mehr als im letzten Jahr. Die Vereine erhalten die Zuschüsse auf besondere interne Förderkonten.
Der Grund für die Erhöhung der Gelder ist ein erfreulicher: Mehr Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sind auf den Fußballplätzen im HFV unterwegs. Dabei ist nicht nur die Gesamtzahl der Schiedsrichter*innen gestiegen, sondern auch die Anzahl der Vereine, die Schiedsrichter*innen stellen.
Insgesamt dürfen sich in diesem Jahr 185 Vereine über Gelder auf ihrem Förderkonto freuen – und damit elf Vereine mehr als in der Vorsaison. Erfreulich: Insgesamt sechs Vereine erhalten mehr als 1.000 Euro aus dem Fördertopf ausgezahlt, was für ihre besonders gute Arbeit im Schiedsrichter*innen-Bereich spricht. Die größten Profiteure sind der SC Egenbüttel (1.520 Euro), SC Eilbek (1.780 Euro) und FC St. Pauli (1.500 Euro).
Frank Behrmann (Vorsitzender des Verbands-Schiedsrichter*innenausschusses freut sich über diese positive Entwicklung: „Die steigenden Zahlen zeigen, dass in den Vereinen und Bezirken sehr gute Arbeit geleistet wird. Wir freuen uns sehr, dass wir in diesem Jahr mit über 50.000 Euro etwa 25 Prozent mehr Fördergelder zahlen und damit überaus positives Zeichen für die Entwicklung und Arbeit der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter an der Basis setzen können.“
In drei verschiedenen Kategorien können Vereine Gelder auf ihr jeweiliges Förderkonto erhalten:
- Für jede*n Schiedsrichter*in über dem errechneten Soll-Wert
- Für jede*n Schiedsrichter*in, der bzw. die mindestens 13 Einsätze hatte. Die Anzahl von 13 Pflichtspiel-Einsätzen ist der Durchschnitt an Spielen, die jede*r Schiedsrichter*in leiten müsste, damit alle Spiele gleich verteilt wären. Eingerechnet werden hierbei Einsätze als Spielleitung oder an der Seitenlinie.
- Außerdem, wenn die Schiedsrichter*innen des Vereins gemeinsam mehr Spiele als der Durchschnitt geleitet haben. Die genaue Erläuterung ist in der Finanzordnung des HFV (§ 19) zu finden.
Die Gelder sind zweckgebunden und können von den Vereinen ausschließlich für den Bereich der Schiedsrichterei genutzt werden, z. B. für die Anschaffung entsprechender Kleidung. Sie kommen damit direkt an der Basis an und leisten einen wesentlichen Beitrag zu Förderung der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter.