Über 40.000 Euro für Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen

Mit dem Verbandstag 2023 wurde die besondere Förderung für die Arbeit von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern beschlossen. Ähnlich wie im Jugendbereich erhalten Vereine Zuschüssen auf besondere interne Förderkonten ausgezahlt. In drei verschiedenen Kategorien können Vereine Gelder auf dieses jeweilige Konto erhalten. Das Präsidium hat nun die Beträge festgelegt, sodass über 40.000 Euro für die abgelaufene Saison 2023/2024 ausgeschüttet werden.

Für jeden Schiedsrichter bzw. jede Schiedsrichterin über dem errechneten Soll-Wert erhält ein Verein 45 Euro.

Für jeden Schiedsrichter bzw. jede Schiedsrichterin, der bzw. die mindestens 13 Einsätze hatte, werden 25 Euro ausgeschüttet. Die Anzahl von 13 Pflichtspiel-Einsätzen ist der Durchschnitt an Spielen, die jeder Schiedsrichter bzw. jede Schiedsrichterin leiten müsste, damit alle Spiele gleich verteilt wären. Eingerechnet werden hierbei Einsätze als Spielleitung oder an der Seitenlinie.

Darüber hinaus erhält jeder Verein zusätzlich 40 Euro, wenn die Schiedsrichter bzw. Schiedsrichterinnen des Vereins gemeinsam mehr Spiele als der Durchschnitt geleitet haben. Die genaue Erläuterung ist in der Finanzordnung des HFV (§ 19) zu finden.

„Wir freuen uns, dass wir über vierzig Tausend Euro an die Vereine ausschütten können. Die Vereine können diese unmittelbar in die Förderung der Arbeit mit Schiedsrichtern und Schiedsrichterinnen investieren. Wir sind davon überzeugt, dass wir damit einen wesentlichen Beitrag leisten, der dort ankommt, wo er hingehört: In den Vereinen.“, so Frank Behrmann (Vorsitzender des Verbands-Schiedsrichter*innenausschusses).

Insgesamt können sich 174 Vereine über Gelder auf ihrem Förderkonto freuen. Die größten Profiteure sind SC Eilbek (1.575 Euro), TSV Sasel (1.495 Euro), SC Egenbüttel (1.065 Euro) und TuRa Harksheide (1.005 Euro).

HFV-Schatzmeister Christian Klahn dazu: „Das Präsidium ist meinem Vorschlag gefolgt, sodass wir diese stolze Summe ausschütten können. Darüber freue ich mich sehr. Insbesondere in diesem ersten Jahr wollten wir deutlich machen, wie wichtig das Thema ist. Wir werden jährlich darüber beraten, wie hoch die Summe ist, die in der jeweiligen Kategorie ausgeschüttet wird. Ich gratuliere allen Vereinen, die davon profitieren!“

Die Gelder sind zweckgebunden und können ausschließlich für den Bereich der Schiedsrichterei genutzt werden, z.B. für die Anschaffung von entsprechender Kleidung. Sie kommen damit direkt an die Basis an und leisten einen wesentlichen Beitrag zu Förderung der Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen. Die Informationen zum Abruf dieser Gelder sowie die einzelnen Beträge erhalten die Vereine zeitnah in die elektronischen Postfächer.

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