Transfers aus der Ukraine: Nur Training und Testspiele möglich

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat sich intensiv mit der vom FIFA-Rat eröffneten Möglichkeit befasst, ausländische Spieler*innen von Vereinen aus der Ukraine und Russland nach dem Ende der Wechselperiode II (1. bis 31. Januar) zu verpflichten und noch in der laufenden Saison 2021/2022 einzusetzen. Das DFB-Präsidium, die zuständigen DFB-Ausschüsse und die zuständigen Fachabteilungen des DFB haben sich dabei nach genauer Abwägung entschieden, dass diese Optionen zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland nicht wahrgenommen werden.

Die grundsätzliche Möglichkeit für die betroffenen Spieler*innen, in deutschen Vereinen dem Fußballsport nachzugehen, bleibt unabhängig davon gegeben. Für Spieler*innen jeder Altersklasse besteht gemäß der allgemeinen Vereinswechselbestimmungen die Gelegenheit, nach einem Transfer außerhalb der Wechselperiode mit sofortiger Wirkung am Trainings- und Freundschaftsspielbetrieb des aufnehmenden Vereins teilzunehmen.

Untersagt sind lediglich Einsätze in Pflichtspielen (Liga, Pokal, Relegation) noch in der laufenden Saison. Hauptgrund für die Entscheidung des DFB ist, die sportliche Integrität der Wettbewerbe und der verbleibenden Spieltage der Saison 2021/2022 in allen Spielklassen zu wahren. Der DFB hat alle Klubs seiner Spielklassen und alle Regional- und Landesverbände über die Entscheidung informiert.

Auf FUSSBALL.DE hat der DFB darüber hinaus ein FAQ für Amateurvereine zum Thema veröffentlicht.

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