Ehrenamt

DFB-Ehrung Club 100 in 2013 für 2012

„Liebe Heidi Schmidt, lieber „Hajo“ Hans-Joachim Freese, zur zentralen Ehrung der Mitglieder des „Club 100“ begrüße ich Euch mit Eurem Partner ganz herzlich hier in München als Hamburger Vertreter des DFB Ehrenamtspreises 2012 und freue mich, zusammen mit euch am 6. und 7. September ein hervorragendes umfangreiches Programm zu erleben", waren die Eingangsworte des Ehrenamtsbeauftragten des HFV, Volker Okun, an die beiden Hamburger Ehrenamtspreisträger im DFB, Heidi Schmidt (FTSV Komet Blankenese) und Hans-Joachim Freese (TSV DuWO 08). Bevor dann der Programmablauf sorgfältig besprochen wurde und die einzelnen Höhepunkte gewürdigt werden konnten, verwies V. Okun bei seinem Dank an die beiden Preisträger auf die anhaltend zunehmende Bedeutung des Ehrenamtes im Amateurfußball: „Ca. 1,7 Mio. Menschen engagieren sich als Ehrenamtliche oder Freiwillige für den Amateurfußball deutschlandweit. Auf Hamburg entfallen davon mindestens ca. 20.000. Sie bilden die Basis der Fußballorganisation. Ihre Arbeit ist leidenschaftlich, kompetent und verantwortungsvoll. Dabei ist die Bestandspflege und die Neugewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitern eine Aufgabe, die in allen Gremien des Verbandes und auch der Vereine umgesetzt werden muss.“

„Ehrenamtler des Monats“ Juli 2013: Maik Tarnaske (Niendorfer TSV)

Am 19. August 2013 wurde der Ehrenamtler des Monats Juli beim HFV in Jenfeld ausgezeichnet. Maik Tarnaske ist seit 12 Jahren in der Fußballjugendarbeit als Trainer und Betreuer tätig. Vor 3 Jahren übernahm Herr Tarnaske die Jugendleitung. Der 49-jährige kümmert sich tatkräftig um das Fortbestehen der Jugendabteilung im NTSV. Durch seine gute Arbeit hält er den Trainer- und Betreuerstab für über 40 Jugendmannschaften gut zusammen. Des Weiteren ist er maßgeblich am Aufstieg der C-Junioren, B-Junioren und dem diesjährigen Aufstieg der A-Junioren in die Regionalliga beteiligt.

Die stillen Helden des Hamburger Fußball-Verbandes

Für viele Kinder und Jugendliche ist es das runde Leder, das die Welt bedeutet. Für sie ist Fußball nicht einfach nur ein Sport, sondern es ist der Platz, wo Freundschaften fürs Leben entstehen, wo Werte wie Fairplay und Respekt vermittelt werden, wo Träume in Erfüllung gehen. Wer kann sich nicht an das Strahlen in den Kinderaugen erinnern, wenn der neu erlernte Hackentrick zum entscheidenden Tor verhilft? Doch bei all dem Jubel sollte man diejenigen nicht vergessen, die den Kindern und Jugendlichen all das ermöglichen: Tagtäglich stehen unzählige Jugendfußball-Trainer und -Betreuer auf dem Bolzplatz, um den Nachwuchskickern die spektakulärsten Tricks der großen Fußballstars beizubringen. Die meisten von ihnen machen das ehrenamtlich – wohlgemerkt neben dem Studium oder dem Beruf.

In kleinen Schritten zum großen Erfolg

Ein dicht gedrängtes Programm hatten die Ehrenamtskommissionen der Fußballverbände Berlin und Hamburg am 3./4. Mai 2013 in der Sportschule des HFV im Rahmen ihrer gemeinsamen jährlichen Schulungsveranstaltung zu bewältigen.
Nach der Ankunft und der Begrüßung mit Programmablauf durch den Vorsitzenden der Hamburger Kommission Volker Okun hatten die Berliner Teilnehmer sich von der Anreise gerade frisch gemacht und schon ging es in den ersten individuellen Info-Austausch der Kommissionsmitglieder, jeweils -5- Personen, zum Kaffee.
Der weitere Tagesverlauf war dann eher von „weichen“ Themen bestimmt. Nach dem Abendessen hatten die Hamburger zum Besuch in das Schmidt-Tivoli auf St. Pauli geladen. Der weitere Abend war dann sehr individuell gehalten.

100 stille Helden – Jugendtrainer 2013

Täglich engagieren sich unzählige Jugendtrainer und –betreuer ehrenamtlich in den Sportvereinen und leisten wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft. Dieses freiwillige Engagement verdient Anerkennung und Wertschätzung, die oftmals viel zu kurz kommt. Deshalb sucht der Hamburger Fußball-Verband zusammen mit der gemeinnützigen Gesellschaft KOMM MIT die Jugendtrainer 2013 und somit ihren „stillen Helden“ aus der Region.

Deutliches Bekenntnis zum Ehrenamt

Bundestag und Bundesrat haben ein „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ beschlossen, das rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft tritt. In dem Gesetz geht es um deutliche Verbesserungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und gemeinnützige Vereine, Organisationen und Stiftungen im steuer- und zivilrechtlichen Bereich.
Durch eine verbesserte steuerliche Förderung und eine Optimierung bei den Haftungsregelungen des Zivilrechtes wird die gesellschaftliche Anerkennung der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck gebracht.
Die Steuermindereinnahmen für den Fiskus liegen bei 110 Mio. € jährlich.

Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wurde von 2100 € auf 2400 € erhöht.

Sonstige in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen ehrenamtlich Tätige erhalten die Ehrenamtspauschale, welche wir von 500 € auf 720 € angehoben haben. Einnahmen unterhalb dieser Grenzen unterliegen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht.

Die Umsatzgrenze für die Klassifizierung von sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb wird von 35.000 € auf 45.000 € angehoben. Ziel ist, die eher am Breitensport orientierten Vereine von Bürokratielasten zu entbinden. Bei kleineren Veranstaltungen entfällt die Pflicht, die Ausgaben detailliert dem steuerpflichtigen bzw. dem steuerfreien Bereich zuzuordnen.

Nach Prüfung erhalten die Vereine eine rechtsverbindliche Bescheinigung darüber, ob die Satzung den Vorschriften der Abgabenordnung entspricht.

In der Abgabenordnung wird die Mittelverwendungsfrist um ein weiteres Jahr ausgedehnt, um den Druck der Organisationen, die ideellen Mittel zeitnah einzusetzen, zu senken.

Vorgesehen ist eine erleichterte Zuführung der ideellen Mittel in eine freie Rücklage und die Einführung einer Wiederbeschaffungsrücklage.

Das Gesetz erweitert die besonderen Haftungsregelungen für Vorstandsmitglieder nach § 31a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf Mitglieder anderer Organe sowie auf besondere Vertreter von Vereinen und Stiftungen. Auch für Vereinsmitglieder wurden besondere Haftungsvorschriften geschaffen, die an § 31a BGB angelehnt sind. Damit wird die Haftung der ehrenamtlich Tätigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.

Nunmehr sollten unsere Vereine von diesem Gesetz entsprechenden Gebrauch machen.

Dirk Fischer, HFV-Präsident