Sportstrafsache Mustafa Kucukovic wegen Abschlusses zweier Verträge für eine Serie

Beschluss

Betrifft: Sportstrafsache Mustafa Kucukovic wegen Abschlusses zweier Verträge für eine Serie

1.) Das Verfahren wird eingestellt.
2.) Verfahrenskosten werden nicht erhoben.
3.) Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Verbandsgericht hat sich ergeben, dass sich der Spieler Kucukovic weder objektiv noch subjektiv im Sinne der §§ 11 (l) SpO und 8 (1.1.6 ) SpO strafbar gemacht hat.

Das Verfahren war demnach mit der Kostenfolge der §§ 39 und 40 RuVO einzustel-len.

Zeißing
Vorsitzender des Verbandsgerichts

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