Die folgenden Vereine sind der Pflicht der regelmäßigen Besuche der BSA-Sitzungen, trotz mehrfacher Aufforderung, nicht nachgekommen und werden gemäß der gültigen Finanzleistungen in Strafe genommen:
FC Eintracht Rellingen Rellinger FC
SF Pinneberg SV Halstenbek – Rellingen
SV Hörnerkirchen TuS Holstein Quickborn
Vosslocher SV
Die nachfolgenden Vereine sind ihrer Pflicht des regelmäßigen Besuches der BSA-Sitzungen nur unzureichend nachgekommen:
Moorreger SV SC Pinneberg
TSV Holm TuS Hasloh
Um (weitere) Bestrafungen zu vermeiden, erfolgt für alle zuvor genannten Vereine die Aufforderung, einen mit allen Vollmachten ausgestatteten Vertreter zu den regelmäßig stattfindenden Sitzungsabenden des BSA Pinneberg zu entsenden.
Hierzu wird eine (erneute) Frist bis zum 19. Mai 2017 gesetzt.
Bei Nichterfüllung dieser Frist wird der Verein mit einer (doppelten) Strafe gemäß Finanzordnung belegt.
Michael Zibull
Obmann BSA Pinneberg