Sitzungsbesuche im BSA Pinneberg – 20.02.2017

Die folgenden Vereine sind der Pflicht der regelmäßigen Besuche der BSA-Sitzungen, trotz mehrfacher Aufforderung, nicht nachgekommen und werden gemäß der gültigen Finanzleistungen in Strafe genommen:

FC Eintracht Rellingen    Rellinger FC
SF Pinneberg                 SV Halstenbek – Rellingen
SV Hörnerkirchen          TuS Holstein Quickborn
Vosslocher SV

Die nachfolgenden Vereine sind ihrer Pflicht des regelmäßigen Besuches der BSA-Sitzungen nur unzureichend nachgekommen:

Moorreger SV    SC Pinneberg
TSV Holm            TuS Hasloh

Um (weitere) Bestrafungen zu vermeiden, erfolgt für alle zuvor genannten Vereine die Aufforderung, einen mit allen Vollmachten ausgestatteten Vertreter zu den regelmäßig stattfindenden Sitzungsabenden des BSA Pinneberg zu entsenden.
Hierzu wird eine (erneute) Frist bis zum 19. Mai 2017 gesetzt.

Bei Nichterfüllung dieser Frist wird der Verein mit einer (doppelten) Strafe gemäß Finanzordnung belegt.

Michael Zibull
Obmann BSA Pinneberg

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