Sitzungsbesuch im BSA Unterelbe – 29.11.2013

Aus gegebenem Anlass werden die Vereine des BSA Unterelbe daran erinnert, gemäß §10 Abs. 4 SRO, einen mit allen Vollmachten ausgestatteten Vertreter zu den regelmäßig stattfindenden Sitzungsabenden des BSA Unterelbe zu entsenden, insbesondere jedoch die nachfolgenden Vereine:

Rissener SV von 1949 e. V.
Inter Hamburg 58 e. V.
Islamische Gemeinschaft zu FKW e. V.
1. FC für Mädchen Lurup Angels 2012 e. V.
Inter Eidelstedt e. V.

BSA Unterelbe
Der Vorstand

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