Sitzungsbesuch im BSA Pinneberg – 25.10.2013

Aus gegebenem Anlass werden alle Vereine erneut daran erinnert und hiermit aufgefordert, entsprechend der Satzung einen berechtigten Vertreter zu den regelmäßigen Schiedsrichter-Versammlungen / Sitzungen des BSA Pinneberg zu entsenden, insbesondere die Vereine:

Ellerau, Haseldorf, Hasloh, Rellinger FC, Hörnerkirchen, Moorrege, Rugenbergen, SC Pinneberg, Sportfreunde Pinneberg, Sportfreunde Uetersen, Tangstedt und TuS Holstein Quickborn.

Die Vereine: Ellerau*, Haseldorf*, Rellinger FC* und Tangstedt* wurden dem HFV gemeldet, da sie ihrer Verpflichtung zur Teilnahme an den Sitzungen des BSA Pinneberg trotz veröffentlichter Aufforderung nicht nachgekommen sind.
Zur Vermeidung weiterer Maßnahmen werden diese Vereine dringend aufgefordert, zukünftig ihren Verbandsverpflichtungen nachzukommen.

Der Vorstand
BSA Pinneberg

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