Sitzungsbesuch im BSA Pinneberg – 24.03.2014

Aus gegebenen Anlass werden alle Vereine wiederholt daran erinnert und hiermit erneut aufgefordert, entsprechend der Satzung einen berechtigten Vertreter zu den regelmäßigen Schiedsrichter-Versammlungen / Sitzungen des BSA Pinneberg zu entsenden, insbesondere die Vereine:

Ellerau
1. FC Quickborn
Haseldorf
Hasloh
Hörnerkirchen
Rellinger FC
Rugenbergen
Spfr. Pinneberg
Spfr. Uetersen
Tangstedt und TBS Pinneberg

Die Vereine:

Ellerau
Haseldorf
Hasloh
Hörnerkirchen
Rellinger FC
Rugenbergen
Spfr. Pinneberg
Spfr. Uetersen

wurden dem HFV gemeldet, da sie ihrer Verpflichtung zur Teilnahme an den Sitzungen des BSA Pinneberg trotz öffentlicher Aufforderung nicht nachgekommen sind.
Zur Vermeidung weiterer Maßnahmen werden diese Vereine dringend aufgefordert, zukünftig ihren Verbandsverpflichtungen nachzukommen.

Der Vorstand
BSA Pinneberg

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