Die nachfolgend aufgeführten Vereine werden aufgefordert, den Schiedsrichterobmann zu den regelmäßigen Verwaltungssitzungen des BSA Alster zu entsenden:
W.E.T.
Frist 28.02.2017
Bei Nichterfüllung dieser Frist wird dieser Verein gemäß Finanzordnung in Strafe genommen.
Die nachfolgend aufgeführten Vereine werden zum wiederholten Male aufgefordert, den Schiedsrichterobmann zu den regelmäßigen Verwaltungssitzungen des BSA Alster zu entsenden:
FC Schnelsen, HFC Falke, Oberalster, Stellingen, Sternschanze, West-Eimsbüttel
Frist 28.02.2017
Bei Nichterfüllung dieser Frist werden die Vereine gemäß Finanzordnung doppelt (ggfs. erneut) in Strafe genommen.
BSA Alster
Der Vorstand