Sitzungsbesuch der SR/Beobachter im BSA Pinneberg

Liebe Sportfreunde,

der BSA Pinneberg möchte alle seine Leistungsschiedsrichter darauf hinweisen, dass sie, wie im Jahreskalender des BSA eingetragen, für den zweiten Dienstag im Monat als sog. Zielgruppe gelten. Der Besuch dieser Versammlung ist eine Pflichtveranstaltung und ergibt sich aus der Schiedsrichterordnung, § 14, Abs. 4.

Wir bitten gleichzeitig zu beachten, dass die anzusetzenden Spiele u.a. nach der aktiven Teilnahme der Pflichtsitzungen und der Beteiligung bei den Regelarbeiten vergeben werden.

Dieses gilt auch für den Kreis der Beobachter. Hier allerdings in einem Rhythmus von zwei Monaten (4. Dienstag/Monat).

Der Vorstand
BSA Pinneberg

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