Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung

Der Vorstand des Ligaverbandes hat beschlossen, die freiwillige Zahlung einer Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2013/2014 auf Grundlage der nachfolgenden Richtlinien fortzuführen:

Wenn ein Verein bzw. eine Kapitalgesellschaft der Lizenzligen (nachfolgend: Lizenzverein) in der Spielzeit 2013/2014 einen Amateur oder Vertragsspieler, der in dieser Spielzeit höchstens sein 23. Lebensjahr vollendet hat, erstmalig als Lizenzspieler unter Vertrag genommen hat oder in der Spielzeit 2012/2013 unter Vertrag genommen hat und der Spieler zudem in der Spielzeit 2013/2014 erstmalig als Lizenzspieler in einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen eingesetzt worden ist, erhalten die früheren Vereine bzw. Kapitalgesellschaften (nachfolgend ein schließlich Lizenzvereine: Vereine) des Spielers für eine er folg reiche Nachwuchsarbeit eine Ausbildungsentschädigung aus einem vom Ligaverband frei willig eingerichteten Solidaritätspool. Die Ausbildungsentschädigung soll von den Vereinen vorrangig für Zwecke der Nachwuchsarbeit im Fußball verwendet werden.

Die Ausbildungsentschädigung beträgt

a) im Bereich der Bundesliga 50.000.– €

b) im Bereich der 2. Bundesliga 22.500.– €.

Stichtage für die Berechnung der Ausbildungsentschädigung sind der 1.7.
eines Jahres, wenn der Lizenzspielervertrag in der Zeit zwischen dem 1.7.
und 31.12. in Kraft getreten ist, oder der 1.1. eines Jahres, wenn dieser
Vertrag zwischen dem 1.1. und 30.6. in Kraft getreten ist.

10 % der Ausbildungsentschädigung gemäß a) bzw. b) stehen dem Verein
zu, für den der Spieler erstmals im Bereich des DFB und nachweisbar drei
Jahre ununterbrochen spielberechtigt war (Vaterverein).

Der Anspruch auf die übrige Ausbildungsentschädigung steht jedem Verein,
für den der Spieler innerhalb der letzten fünf Jahre vor seiner Verpflichtung
als Lizenzspieler spielberechtigt war, zeitanteilig nach Monaten zu.

Vorstehende Ansprüche können nebeneinander geltend gemacht werden.

Lässt sich eine Anspruchsberechtigung für den Vaterverein nicht feststellen,
wird die gesamte Ausbildungsentschädigung verteilt.

Bei einem Vertragsabschluss mit einem Spieler, der für den
vertragsschließenden Verein bereits spielberechtigt ist, vermindert sich
die Ausbildungsentschädigung entsprechend seiner Spielberechtigungszeit
bei diesem Verein.

Zu den Spielberechtigungszeiten werden die Wartefristen beim Vereins-
wechsel – Zeitraum bis zur Erteilung der Spielerlaubnis für Pflichtspiele –
zugunsten des jeweils abgebenden Vereins gerechnet. Dies gilt auch dann,
wenn nur die Wartefrist zum Fünf-Jahres-Zeitraum gehört.

Wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erst nach dem 1. eines Monats für
einen früheren Verein erteilt, wird dieser Monat bei der Errechnung der
Ausbildungsentschädigung dem jeweils abgebenden Verein zugerechnet.

Ansprüche auf eine Ausbildungsentschädigung müssen bis zum 31.12.2014 geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Der Anspruch ist gewahrt, wenn ihn der Antragsteller bei seinem Mitgliedsverband, dem Ligaverband oder dem DFB rechtzeitig schriftlich geltend gemacht hat.

Vertragsabschlüsse von Lizenzspielern, die in der Spielzeit 2013/2014
höchstens das 23. Lebensjahr vollendet haben, sind spätestens in der
Juni-Ausgabe der Offiziellen Mitteilungen des DFB und danach in den
Amtlichen Mitteilungen der Mitgliedsverbände des DFB zu veröffentlichen.

Die Ausbildungsentschädigung wird um eine vom Lizenzverein für denselben Spieler bereits früher an einen nach Nr. 1. Entschädigungsberechtigten Verein gezahlte Entschädigung (auch Entschädigungen für die Auflösung eines bestehenden Vertrages) gekürzt.

Ein Ausbildungsentschädigungsanspruch eines Klubs in Bezug auf den Fünf-Jahres-Zeitraum entfällt für Lizenzspieler unter 23 Jahren, die einem Aufsteiger in die 2. Bundesliga angehören, wenn der Spieler für Pflichtspiele der Senioren oder Junioren-Mannschaften des vertragsschließenden Vereins oder dessen Tochtergesellschaft länger als zwei Jahre vor der Lizenzerteilung an den Verein (1.7.) spielberechtigt war. Der Ausbildungsentschädigungsanspruch für den Vaterverein nach Nr. 1. Absatz 4 bleibt unberührt.

Die Höhe der Ausbildungsentschädigung nach Nrn. 1. bis 3. wird im Einvernehmen mit dem Ligaverband von der DFB-Zentralverwaltung festgesetzt. Schriftliche Vereinbarungen der Parteien sind grundsätzlich im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten.

Gegen die zu begründende und mit Rechtsmittelbelehrung zu versehende Entscheidung ist innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung Beschwerde an den Ständigen Beschwerdeausschuss zulässig. Innerhalb der Beschwerdefrist ist eine Beschwerdegebühr in Höhe von € 300,00 zu entrichten. Der Beschwerdeausschuss setzt sich aus zwei vom Vorstand des Ligaverbandes benannten Vorstandsmitgliedern des Ligaverbandes und dem DFB-Vizepräsidenten für Rechtsangelegenheiten zusammen, die eines der beiden Vorstandsmitglieder des Ligaverbandes zum Vorsitzenden bestimmen.

Erstmalige Verpflichtung von Amateuren/Vertragsspielern als Lizenzspieler in der Spielzeit 2013/2014, die in dieser Spielzeit höchs tens ihr 23. Lebensjahr vollendet haben und zudem erstmalig als Lizenzspieler in einem Meisterschafts spiel der Lizenzmannschaft in der Spielzeit 2013/2014 eingesetzt wurden

Levent Aycicek, geb. 14.2.1994,
ab 1.11.2013 zur SV Werder Bremen GmbH & Co. KGaA;

Rico Benatel l i , geb. 17.3.1992,
ab 1.7.2013 zum FC Erzgebirge Aue;

Danny Blum, geb. 7.1.1991,
ab 1.7.2013 zum SV Sandhausen 1916;

Dustin Bomheuer, geb. 17.4.1991,
ab 1.7.2013 zu Fortuna Düsseldorf;

Hakan Calhanoglu, geb. 8.2.1994,
ab 1.7.2013 zum Hamburger SV;

Antonio-Mirko Colak, geb. 17.9.1993,
ab 1.2.2014 zum 1. FC Nürnberg;

Kerem Demirbay, geb. 3.7.1993,
ab 1.7.2013 zum Hamburger SV;

Tim Dierßen, geb. 15.1.1996,
ab 1.1.2014 zur Hannover 96 GmbH & Co. KGaA;

Dorian Diring, geb. 11.4.1992,
ab 1.7.2013 zum FC Erzgebirge Aue;

Marvin Ducksch, geb. 7.3.1994,
ab 1.7.2013 zur Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA;

Niko Gießelmann, geb. 26.9.1991,
ab 1.7.2013 zur SpVgg Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA;

Vincenzo Grifo, geb. 7.4.1993,
ab 1.7.2013 zur TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH,
ab 1.1.2014 zur SG Dynamo Dresden;

Koray Günter, geb. 16.8.1994,
ab 1.7.2013 zur Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA;

Jan Gyamerah, geb. 18.6.1995,
ab 1.7.2013 zur VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft

Marcel Halstenberg, geb. 27.9.1991,
ab 1.7.2013 zum FC St. Pauli 1910;

Michael Heinloth, geb. 9.2.1992,
ab 1.7.2013 zum SC Paderborn 07;
Sebastian Hertner, geb. 2.5.1991,
ab 1.7.2013 zur TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA;

Jonas Hofmann, geb. 14.7.1992,
ab 1.7.2013 zur Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA;

Fabian Holthaus, geb. 17.1.1995,
ab 1.7.2013 zur VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft;

Florian Hübner, geb. 1.3.1991,
ab 1.7.2013 zum SV Sandhausen 1916;

Björn Jopek, geb. 24.8.1993,
ab 1.7.2013 zum 1. FC Union Berlin;

Fabio Kaufmann, geb. 8.9.1992,
ab 1.7.2013 zum VfR Aalen 1921;

Sebastian Kerk, geb. 17.4.1994,
ab 1.7.2013 zum SC Freiburg;

Tim Kleindienst , geb. 31.8.1995,
ab 1.7.2013 zum FC Energie Cottbus;

Dominik Kohr, geb. 31.1.1994,
ab 1.7.2013 zur Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH,
ab 1.1.2014 zur FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA;

Okan Adil Kur t , geb. 11.1.1995,
ab 1.7.2013 zum FC St. Pauli von 1910;

Sebastian Maier, geb. 18.9.1993,
ab 1.7.2013 zum FC St. Pauli von 1910;

Patrick Mainka, geb. 6.11.1994,
ab 1.8.2013 zur DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA;

Dennis Mast , geb. 15.2.1992,
ab 1.7.2013 zum Karlsruher SC;

Maximilian Meyer, geb. 18.9.1995,
ab 1.10.2013 zum FC Schalke 04;

Paul Milde, geb. 25.1.1995,
ab 1.7.2013 zur SG Dynamo Dresden;

Sebastian Mrowca, geb. 16.1.1994,
ab 1.7.2013 zum FC Energie Cottbus

Hany Mukhtar, geb. 21.3.1995,
ab 1.7.2013 zur Hertha BSC GmbH & Co. KGaA;

Tobias Müller, geb. 31.5.1993,
ab 1.7.2013 zur SG Dynamo Dresden;

Maximilian Oesterhelweg, geb. 21.7.1990,
1.1.2014 zum VfR Aalen 1921;

Stefan Ortega Moreno, geb. 6.11.1992,
ab 1.7.2013 zur DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA;

Antonio Rüdiger, geb. 3.3.1993,
ab 1.7.2013 zum VfB Stuttgart;

Alban Sabah, geb. 22.6.1992,
ab 1.7.2013 zur SG Dynamo Dresden;

Saliou Sané, geb. 19.7.1992,
ab 1.7.2013 zum SC Paderborn 07;

Marian Sarr, geb. 30.1.1995,
ab 1.7.2013 zur Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA;

Fabian Schnellhardt , geb. 12.1.1994,
ab 1.7.2013 zur 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA;

Niklas Stark, geb. 11.4.1995,
ab 1.7.2013 zum 1. FC Nürnberg;

Marvin Stefaniak, geb. 3.2.1995,
ab 1.7.2013 zur SG Dynamo Dresden;

Marc Stendera, geb. 10.12.1995,
ab 13.12.2013 zur Eintracht Frankfurt Fußball AG;

Niklas Süle, geb. 3.9.1995,
ab 1.10.2013 zur TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH;

Valmir Sulejmani , geb. 1.2.1996,
ab 1.4.2014 zur Hannover 96 GmbH & Co. KGaA;

Robin Szarka, geb. 17.9.1991,
ab 1.7.2013 zur TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH;

Sinan Tekerc i , geb. 22.9.1993,
ab 1.7.2013 zum 1. FC Nürnberg;

Maximilian Thiel , geb. 3.2.1993,
ab 1.7.2013 zur 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA;

Erik Thommy, geb. 20.8.1994,
ab 1.1.2014 zur FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA;

Manuel Torres Jimenez , geb. 5.1.1991,
ab 1.7.2013 zum Karlsruher SC;

Julian Weigl , geb. 8.9.1995 ,
ab 1.3.2014 zur TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA;

Tim Welker, geb. 8.9.1993,
ab 1.7.2013 zum SC Paderborn 07;

Timo Werner, geb. 6.3.1996,
ab 7.3.2014 zum VfB Stuttgart;

Johannes Wurtz , geb. 19.6.1992,
ab 1.7.2013 zur SV Werder Bremen GmbH & Co. KGaA,
ab 1.9.2013 zum SC Paderborn 07;

Eroll Zejnullahu, geb. 19.10.1994,
ab 1.7.2013 zum 1. FC Union Berlin;

Markus Ziereis, geb. 26.8.1992,
ab 1.7.2013 zur FSV Frankfurt 1899 Fußball GmbH;

Jean Zimmer, geb. 6.12.1993,
ab 1.8.2013 zum 1. FC Kaiserslautern;

Simon Zoller, geb. 26.6.1991,
ab 1.7.2013 zum 1. FC Kaiserslautern.

Erstmalige Verpflichtung als Lizenzspieler in der Spielzeit 2012/2013 und erstmaliger Einsatz in einem Meisterschaftsspiel der Lizenzmannschaft in der Spielzeit 2013/2014

Onur Bulut , geb. 16.4.1994,
ab 1.7.2012 zur VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft;

Tugrul Erat , geb. 17.6.1992,
ab 1.7.2012 zu Fortuna Düsseldorf;

Yannick Gerhardt , geb. 13.3.1994,
ab 1.1.2013 zur 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA;

Rani Khedira, geb. 27.1.1994,
ab 1.2.2013 zum VfB Stuttgart;

Marius Mül ler, geb. 12.7.1993,
ab 1.7.2012 zum 1. FC Kaiserslautern;

Lukas Raeder, geb. 30.12.1993,
ab 1.7.2012 zur FC Bayern München AG;

Benedikt Saller, geb. 22.9.1992,
ab 30.8.2012 zum 1. FSV Mainz 05;

Jeremy Toljan, geb. 8.8.1994,
ab 14.8.2012 zur TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH;

Michael Vitzthum, geb. 20.6.1992,
ab 1.7.2012 zum VfB Stuttgart,
ab 1.7.2013 zum Karlsruher SC;

Fabian Weiß, geb. 23.2.1992,
ab 1.7.2012 zum VfR Aalen 1921.

Gemäß den Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2013/2014 müssen Ansprüche auf eine Ausbildungsentschädigung bis zum 31.12.2014 geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Der Anspruch ist gewahrt, wenn ihn der Antragsteller bei seinem Mitgliedsverband, dem Ligaverband oder dem DFB rechtzeitig schriftlich geltend gemacht hat.

Weiter Zu

UNSERE PARTNER