1.
Wenn ein Verein bzw. eine Kapitalgesellschaft der Lizenzligen (nachfolgend: Lizenzverein) in der Spielzeit 2017/2018 einen Amateur oder Vertragsspieler, der in dieser Spielzeit höchstens sein 23. Lebensjahr vollendet, erstmalig als Lizenzspieler unter Vertrag nimmt oder in der Spielzeit 2016/2017 unter Vertrag genommen hat und der Spieler zudem in der Spielzeit 2017/2018 erstmalig als Lizenzspieler in einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen eingesetzt wird, erhalten die Vereine bzw. Kapitalgesellschaften (nachfolgend einschließlich Lizenzvereine: Vereine) aus dem Bereich des DFL e.V. und des DFB, die den Spieler vor seinem ersten Einsatz als Lizenzspieler ab der Spielzeit, in der er sein sechstes Lebensjahr vollendet hat, bis zur Spielzeit, in der er sein 21. Lebensjahr vollendet hat, ausgebildet haben, zur Anerkennung der Ausbildung junger Spieler und zur allgemeinen Förderung der künftigen Nachwuchsarbeit einen Zuschuss (Zahlung zur Anerkennung und Förderung der Ausbildung junger Spieler) aus einem vom DFL e.V. freiwillig eingerichteten Solidaritätspool. Der zugewendete Betrag soll von den Vereinen vorrangig für Zwecke der Nachwuchsarbeit im Fußball verwendet werden.
Die Zahlung zur Anerkennung und Förderung der Ausbildung junger Spieler bemisst sich nach den Spielzeiten, die der Spieler zwischen den Spielzeiten seines 6. und 21. Geburtstags bei den jeweiligen Vereinen verbracht hat. Sie beträgt für die:
– Spielzeit des ?6. Geburtstags: 4.200,– €
– Spielzeit des ?7. Geburtstags: 4.200,– €
– Spielzeit des ?8. Geburtstags: 4.200,– €
– Spielzeit des ?9. Geburtstags: 4.200,– €
– Spielzeit des 10. Geburtstags: 4.200,– €
– Spielzeit des 11. Geburtstags: 4.200,– €
– Spielzeit des 12. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 13. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 14. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 15. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 16. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 17. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 18. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 19. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 20. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 21. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des ?7. Geburtstags: 4.200,– €
– Spielzeit des ?8. Geburtstags: 4.200,– €
– Spielzeit des ?9. Geburtstags: 4.200,– €
– Spielzeit des 10. Geburtstags: 4.200,– €
– Spielzeit des 11. Geburtstags: 4.200,– €
– Spielzeit des 12. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 13. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 14. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 15. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 16. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 17. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 18. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 19. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 20. Geburtstags: 5.400,– €
– Spielzeit des 21. Geburtstags: 5.400,– €
Der Anspruch auf die Zahlung zur Anerkennung und Förderung der Ausbildung junger Spieler steht jedem Verein, für den der Spieler seit der Spielzeit des sechsten Geburtstags registriert war, zeitanteilig zu.
Als Grundlage für die Berechnung der Registrierungszeiten gilt der Spielerpass gemäß dem FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern.
Als Grundlage für die Berechnung der Registrierungszeiten gilt der Spielerpass gemäß dem FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern.
2.
Ein Anspruch nach Nr. 1. besteht nicht, wenn ein Spieler nach einem Wechsel von einem ausländischen Verein zu einem deutschen Verein (internationaler Transfer) erst nach der Spielzeit seines 15. Geburtstags erstmalig für einen deutschen Verein registriert wird. Wird ein bereits zuvor bei einem deutschen Verein registrierter Spieler nach einem zwischenzeitlichen Wechsel zu einem ausländischen Verein erneut bei einem deutschen Klub registriert, so wird die Ausbildungszeit nach dem Wechsel zurück zu einem deutschen Verein nur berücksichtigt, wenn der Spieler spätestens in der Spielzeit seines 15. Geburtstags zurück nach Deutschland wechselt; die Berücksichtigung der Ausbildungszeit vor dem Wechsel ins Ausland bleibt unberührt.
3.
Die Höhe der Zahlung zur Anerkennung und Förderung der Ausbildung junger Spieler nach Nrn. 1. und 2. wird für Lizenzvereine von dem DFL e.V., für sonstige Vereine von der DFB-Zentralverwaltung berechnet. DFL e.V. und DFB werden die betreffenden Vereine über einen bestehenden Anspruch auf Zahlung zur Anerkennung und Förderung der Ausbildung junger Spieler informieren. Die anspruchsberechtigten Vereine sind verpflichtet, dem DFL e.V. nach dieser Information mittels des vom DFL e.V. bereitgestellten Musters alle zur Auszahlung erforderlichen Informationen zu übermitteln. Der DFL e.V. wird alle Zahlungen nach dieser Richtlinie jeweils nach Abschluss der Spielzeit vornehmen, in der der den Anspruch auslösende erstmalige Einsatz als Lizenzspieler stattgefunden hat.
Der Prüfungsprozess und die Berechnung der Ausbildungsentschädigung erfolgt über das DFBnet „Ausbildungsvergütung“. Die anspruchsberechtigten Klubs werden automatisch per E-Mail bzw. über das E-Postfach informiert.
Über die neue Anwendung „Ausbildungsvergütung“ werden alle Spieler mit den Registrierungszeiten ihres Klubs angezeigt und müssen elektronisch bestätigt werden. Der DFL e.V. wird alle Zahlungen nach der elektronischen Prüfung vornehmen.