Die Regeländerungen zur Spielzeit 2021/2022 sind insgesamt überschaubar und haben einen besonderen Fokus auf das Thema Handspiel. Neben ein paar kleinen Änderung und Präzisierungen bzw. Klarstellung, ist das Regelwerk in Sachen Handspiel deutlich verkürzt worden. Außerdem wird nun der sogenannte Abstoßtrick sanktioniert.
Dieses wird nun nicht mehr ganz allgemein als „Abwehraktion“ sondern als „Torverhinderungsaktion“ übersetzt. Das ist bei der Bewertung von Abseitssituationen wichtig, da grundsätzlich jedes absichtliche Spielen (damit ist kein Abprallen gemeint) des Balles durch das verteidigende Team dazu führt, dass eine Abseitsstellung des angreifenden Teams nicht mehr bestraft wird. Eine Ausnahme ist hier eine „Torverhinderungsaktion“ („save“), also ein bewusstes Spielen, um ein nahezu sicheres Tor zu verhindern. In diesem Fall bleibt eine strafbare Abseitsstellung bestehen, auch wenn der Ball absichtlich durch die verteidigende Mannschaft gespielt wurde.
Der Schwerpunkt der Regeländerungen liegt aber auf der Bewertung von strafbarem Handspiel. Hier ist der Regeltext auf nahezu ein Drittel gekürzt worden. Sämtliche Ausnahmebestimmungen, sämtliche „Wenn-Dann“ Bestimmungen werden nun unter dem Begriff „Intention“ zusammengefasst. Außerdem gab es eine Anpassung bei einem (unabsichtlichen) Handspiel vor der Torerzielung. Dieses Handspiel wird nur noch geahndet, wenn anschließend der Spieler (und nicht mehr auch der Mitspieler), der den Ball gegen den Arm / die Hand bekommen hat, unmittelbar danach ein Tor erzielt. In Summe lässt sich ein strafbares Handspiel nun auf drei Szenarien zusammenfassen:
• Intention / Armhaltung: Ist der Arm oder die Hand unnatürlich weit vom Körper entfernt (liegt also nicht eng am Körper an) und versucht der Spieler oder die Spielerin den Ball aufzuhalten, dann wird auf strafbares Handspiel entschieden, wenn der Ball den Arm oder die Hand dabei trifft.
Eine weitere Regeländerung bezieht sich auf den sogenannten Abstoßtrick. Wenn sich ein*e Spieler*in bei einem Abstoß einen Trick zunutze macht, damit der Torhüter ein absichtliches Zuspiel (z.B. mit dem Kopf) eines Mitspielers mit der Hand aufnehmen darf, dann wird der Initiator (also derjenige, der den Abstoß ausgeführt hat) mit Gelb verwarnt und es gibt einen indirekten Freistoß.
Eine weitere Änderung zur kommenden Saison ist der digitale Schiedsrichterausweis. So haben die Schiedsrichter*innen zur Spielzeit 2021/2022 die Möglichkeit ein Passbild über das DFBnet hochzuladen. Nachdem die zuständigen Ausschüsse Ihre Freigabe erteilt haben, wird das Bild und der digitale Ausweis über die DFBnet-App angezeigt. Diese Ausweise sind in jedem Fall gültig und sind entsprechend des bisherigen analogen Schiedsrichterausweises anzuerkennen.