– Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse des HFV
– Anhörung bei bedeutsamen Investitionen und Projekten
– die erhebliche Finanzmittel erfordern
– Beratung des Präsidiums insb. bei der Beschlussfassung über die Angemessenheit der Erstattung von Auslagen
– Durchführung von Kassenprüfungen