Neue Garantiebedingungen ab dem 01.02.2025 – So sichern Sie sich maximale Planungssicherheit

Ab dem 1. Februar 2025 bietet unser Partner Lumosa neue Garantie- und Gewährleistungsbedingungen für ihre LED-Flutlichtanlagen an. Standardmäßig erhalten Kunden nun eine zweijährige Garantie und Gewährleistung bei jeder Umrüstung. Für eine verlängerte Garantie besteht die Möglichkeit, einen individuellen Wartungsvertrag abzuschließen.

Vorteile des Wartungsvertrags:

  • Regelmäßige Wartung: Alle zwei Jahre werden Sichtprüfungen der elektrischen Anlage, Reinigungen der Leuchten, Isolationsmessungen sowie Prüfungen von Verschraubungen und Sicherheitsvorrichtungen durchgeführt.
  • Kostenersparnis: Im Gegensatz zu vielen Wettbewerbern, die zwar fünf Jahre Garantie bieten, jedoch nur zwei Jahre Gewährleistung, deckt der Wartungsvertrag von Lumosa nicht nur Ersatzteile, sondern auch deren kostenlosen Einbau ab. Dies führt zu langfristigen Einsparungen bei Wartungs- und Reparaturkosten.

Details zum Wartungsvertrag:

  • Wartungsintervall: Alle 2 Jahre
  • Preis: 1.000 € netto pro Intervall (für Standardanlagen mit bis zu 12 Leuchten und 6 Masten; für größere Anlagen werden individuelle Angebote erstellt)

Abschluss des Wartungsvertrags:

  1. Kontaktaufnahme mit Ihrem Lumosa-Ansprechpartner und Abschluss des Wartungsvertrags
  2. Senden des unterschriebenen Angebots an wartung@lumosa.de
  3. Erhalt einer Terminbestätigung mindestens zwei Wochen im Voraus

Für weitere Informationen oder bei Fragen steht euch Lumosa unter info@lumosa.de, über euren direkten Ansprechpartner oder das Kontaktformular auf der Lumosa-Website zur Verfügung.

Mit diesen neuen Bedingungen bietet Lumosa ihren Kunden mehr Planungssicherheit und einen umfassenden Service für eine langfristig zuverlässige Flutlichtanlage.

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