Der Spielausschuss weist darauf hin, dass die nach § 7 Abs. 2 SpO erforderliche Nachweispflicht über die Abführung von sozialversicherungsrechtlichen Abgaben für Vertragsspieler*innen ab sofort nur noch durch die Vorlage der jeweiligen Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung oder durch die
Bestätigung eines Steuerberaters über die erfolgte Anmeldung zur Sozialversicherung und die Abführung der sozialversicherungsrechtlichen Abgaben erfolgen kann.
Der Nachweis ist nach wie vor spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn zu erbringen.