Der Masterplan 2024 für den Amateurfußball lässt sich von der Corona-Krise nicht stoppen. Gleichwohl geht die durch die Covid-19-Pandemie verursachte Ausnahmesituation auch an diesem Zukunftsprojekt des deutschen Fußballs nicht spurlos vorbei.
Der Start einiger Pilotprojekte, die im Sommer starten sollten, verzögert sich. Auch deshalb haben die Präsidenten und Geschäftsführer der Regional- und Landesverbände bei ihrer gemeinsamen Konferenz am Montag entschieden, die umfassende Beschlussfassung des vorgesehenen Maßnahmenpakets durch den DFB-Vorstand, die im Juni erfolgen sollte, auf Dezember zu verschieben. Bis dahin soll unter anderem geprüft werden, ob und in welchem Umfang Sondermaßnahmen im Masterplan ergänzt werden, die gegebenenfalls zur Bewältigung von Herausforderungen und Problemen aus der Corona-Krise nötig sind.
Der Masterplan 2024 ist ein Maßnahmenpaket, das die Vereinsqualität verbessern und den Vereinsfußball an der Basis stärken soll – unter anderem durch eine gezielte Ergänzung der bisherigen Verbandsangebote für Vereine. Kernziel ist es, das weltweit einzigartige, bundesweit flächendeckende Netz von Fußballvereinen und Klubs mit Fußballangeboten zu erhalten und zu stärken. Die Erarbeitung des Masterplans durch die Steuerungsgruppe Amateurfußball erfolgt unter enger Einbindung von Vereinsvertretern*innen aus zahlreichen Amateurvereinen und folgt den Empfehlungen des 3. DFB-Amateurfußball-Kongresses 2019. In regelmäßigen Schwerpunkt-Workshops mit Vereinen werden seitdem Maßnahmen erarbeitet, besprochen und auf ihre mögliche Wirksamkeit an der Basis überprüft.
Die Corona-Krise und deren gravierende Auswirkungen geben dem Masterplan 2024 eine größere Bedeutung denn je für den Amateurfußball. „Wir sind uns im Klaren darüber, dass diese Zeit für alle am Fußball Beteiligten eine enorme Herausforderung darstellt und dass es derzeit in erster Linie darum geht, das bisherige Niveau zu halten. Umso entscheidender ist es, dass wir die im Masterplan aufgeführten Ziele und Maßnahmen, die wir gemeinsam mit zahlreichen Vertreter*innen aus Amateurvereinen erarbeiten, entschlossen umsetzen“, betont DFB-Präsident Fritz Keller: „Je attraktiver wir unsere Vereine machen, die so wichtig sind für unser gesellschaftliches Miteinander, umso mehr Menschen begeistern wir für den Fußball. Und umso stärker gehen wir gemeinsam aus dieser Zeit hervor. Wir wollen vor allem mehr Menschen bewegen, im Verein Fußball zu spielen.“
Der DFB-Bundestag 2019 hat mit seinem Beschluss einen verbindlichen Rahmen für die Umsetzung des Masterplans durch alle 21 Landesverbände in den Jahren 2020 bis 2025 gesetzt. Den konkretisierten Masterplan Amateurfußball wird der DFB-Vorstand verabschieden. Die ersten acht Pilotprojekte stehen fest, darunter eine Qualifizierung für Kindertrainer, die Vereinsmanager-C-Lizenz, der DFB-JUNIOR-Referee, ein Mentoring-Programm für den DFB-JUNIOR-Coach sowie ein Konzept zur direkteren und individuelleren Vereinsberatung mit dem Namen Club 2024. Die Pilotmaßnahmen werden in verschiedenen Landesverbänden durchgeführt und getestet, um sie auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und – bei positivem Ergebnis – anschließend bundesweit auszurollen.
Auf Grundlage der beim 3. Amateurfußball-Kongress priorisierten Handlungsempfehlungen wurden in anschließenden Workshops mit Vertretern*innen aus dem Amateurbereich acht grundsätzliche Teilziele formuliert, welche die messbare Basis für den Masterplan 2024 bilden.
1. Gewinnung, Bindung und Entwicklung von Spielerinnen und Spielern
2. Erhöhung der Zahl der Mannschaften im Spielbetrieb und den Vereinen
3. Gewinnung, Bindung, Aus- und Weiterbildung von Trainerinnen und Trainern
4. Gewinnung, Bindung, Aus- und Weiterbildung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern
5. Gewinnung, Bindung, Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Vereinen
6. Verbesserter Zugang zu moderner Sportinfrastruktur
7. Optimierung der Ressourcen für Vereine
Die Erarbeitung der konkreten Maßnahmen für den Masterplan 2024 folgt drei festen Grundsätzen:
1. Jede Maßnahme muss mindestens ein Teilziel positiv beeinflussen.
2. Die Umsetzung neuer Maßnahmen muss mit der Vereinsebene überprüft werden und auf Basis der Ergebnisse und Rückmeldungen angepasst werden.
3. Die Begleitung jeder Maßnahme durch die Verbands- und/oder Kreisebene muss sichergestellt sein.
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