Leitfaden Wechselperiode I 2024

Um bei einem Vereinswechsel eine sofortige Spielerlaubnis ohne Wartefrist zu erwirken, müssen folgende drei Dinge gegeben sein:

  1. Abmeldung vom Spielbetrieb bei dem alten Verein bis zum 30.06.2024.
    Wir raten dazu, die Kündigung per Einschreiben an den Verein zu senden, oder sich den fristgerechten Eingang schriftlich, inkl. Eingangsstempel bestätigen zu lassen.
    Sollten im Jugendbereich Pflichtspiele der laufenden Serie (2023/2024) nach dem 30.06.2024 stattfinden, so muss die Kündigung innerhalb von sieben Tagen nach dem letzten Pflichtspiel bei dem abgebenden Verein eingehen.
  2. Antragstellung zum Vereinswechsel (neuer Verein) bis zum 31.08.2024.
    Der Wechselantrag muss vom aufnehmenden Verein bis spätestens zum 31.08.2024 23:59 Uhr im DFBnet beantragt werden. Der Antrag muss korrekt und vollständig sein.
    Vertragsspieler: Spielerverträge können bis zum 02.09.2024 eingereicht werden. Zur Fristwahrung genügt es, wenn die Vertrags- und Wechseldokumente vorab per Mail oder in Kopie der HFV-Geschäftsstelle zugesandt werden. Die Registrierung des Vertrags im DFBnet und die Erteilung der Spielberechtigung erfolgt jedoch erst nach Eingang des Spieler*innen-Vertrags in Original.
  3. Die Freigabe/ Zustimmung des abgebenden Vereins muss bis zum 31.08.2024 im System registriert sein.
    Der abgebende Verein hat die Möglichkeit, die Freigabe im Zuge der Abmeldung zu hinterlegen.
    Sollte dies nicht geschehen sein, kann sie auch nachträglich vom aufnehmenden Verein im DFBnet beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist die schriftliche Zustimmung des abgebenden Vereins (auf Vereinsbriefpapier, inkl. Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person, oder per Mail vom elektronischen DFBnet-Vereinspostfach an das digitale DFBnet Vereinspostfach des aufnehmenden Vereins).
    Alternativ kann die Freigabe auch durch die nachweisliche Zahlung einer Ausbildungsentschädigung erwirkt werden. Die Ausbildungsentschädigung setzt sich aus einem festgesetzten Sockelbetrag, abhängig von der höchsten Spielklasse des aufnehmenden Vereins, und einem variablen Betrag, abhängig von der Dauer der vergangenen Vereinszugehörigkeit zusammen. Alle Infos zu den Ausbildungsentschädigungen finden Sie in der aktuellen HFV-Spielordnung unter dem Paragrafen §4.2., bzw. der aktuellen HFV-Jugendordnung unter dem Paragrafen §14 (4).

Sollte mindestens eine der drei aufgeführten Anforderungen nicht erfüllt sein, wird eine Wartefrist ausgehend vom letzten Pflichtspieleinsatz verhängt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Passstelle des Hamburger Fußball-Verbands.

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