Klarstellung Aufstiegsmodalitäten von der Landesliga in die Oberliga

Nach einigen Unklarheiten in der letzten Woche stellt der Spielausschuss des HFV klar:

In dem am 27.07.2021 veröffentlichten Auf- und Abstiegsmodus für die Saison 2021/22 steht zur Landesliga:

Aufstieg: Die jeweiligen Meister der Landesliga-Staffeln steigen in die Oberliga Hamburg auf (drei Regelaufsteiger).
Anrecht auf weitere, in der Oberliga freiwerdende Plätze haben gem. § 20 Abs. 3 SpO die Tabellenzeiten der Landesligen entsprechend der Quotientenregelung (siehe 3.4.0 DBest.).
Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, qualifiziert sich die entsprechende nächstplatzierte Mannschaft und steigt in die Oberliga auf.

„Niendorf II verzichtet zwar nicht auf den Aufstieg in die Oberliga, darf dort aber wegen der Regelung in § 16 Abs. 1 SpO nicht spielen, weil bereits die 1. Herrenmannschaft von Niendorf in der Oberliga aktiv ist. Führt ein freiwilliger Verzicht aber bereits dazu, dass die nächstplatzierte Mannschaft aufsteigt, muss dies erst Recht für den Fall gelten, wenn eine Mannschaft aufgrund von Regelungen in der Spielordnung nicht aufsteigen darf. Für den Fall, dass Niendorf II Meister der Landesliga 1 wird, folgt daher, dass die zweitplatzierte Mannschaft aus der Landesliga 1 als Regelaufsteiger in die Oberliga aufsteigt.“

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