Vereinsneuaufnahmen – 20.06.2019

Nachfolgende Vereine haben die Aufnahme in den HFV beantragt:
Gemäß § 6 Abs. 1 der HFV-Satzung müssen etwaige Einsprüche der HFV-Mitgliedsvereine gegen die Aufnahme dieser Vereine innerhalb von vier Wochen, d.h. bis zum 18.07.2019, schriftlich auf der Geschäftsstelle des HFV eingereicht werden.




