Vereinsneuaufnahme – 02.09.2021
Nachfolgender Verein hat die Aufnahme in den HFV beantragt:
Gemäß § 6 Abs. 1 der HFV-Satzung müssen etwaige Einsprüche der HFV-Mitgliedsvereine gegen die Aufnahme dieses Vereins innerhalb von vier Wochen, d.h. bis zum 30.09.2021, schriftlich auf der Geschäftsstelle des HFV eingereicht werden.







