Hinweis zum Eintritt für Schiedsrichter*innen und Inhaber*innen von HFV-Ausweisen in den HFV-Spielklassen

Mit der Corona-Pandemie gingen bzw. gehen für die Spiele in den Spielklassen des Hamburger Fußball-Verbandes Einschränkungen bzgl. der Zuschauerkapazität einher. Aus diesem Grund hatte das Präsidium des HFV in Ziffer 8 der Finanzleistungen beschlossen, dass Schiedsrichter*innen und Inhaber*innen von HFV-Ausweisen nicht verpflichtend freier Eintritt zu gewähren ist, sofern rechtlich eingeschränkte Zuschauerkapazitäten vorgesehen sind. Durch Veränderung der entsprechenden Corona-Schutzverordnungen gibt es teilweise keine Zuschauerbeschränkungen bei Sportveranstaltungen im Freien mehr. Insofern ist somit den berechtigten Personen dort wieder freier Eintritt zu gewähren.

Leider haben wir vermehrt die Rückmeldung erhalten, dass berechtigte Personen weiterhin aufgefordert werden, für den Zugang zur Sportanlage bei Spielen in den HFV-Spielklassen zu bezahlen, obwohl dort keine Zuschauerbeschränkungen mehr gelten. Dies verstößt gegen Ziffer 8 der Finanzleistungen.

Es ist den Schiedsrichter*innen und Inhaber*innen von HFV-Ausweisen zu Spielen im Gebiet des HFV freier Eintritt zu gewähren, sofern keine Zuschauerbeschränkungen gelten.

Der entsprechende Auszug von Ziffer 8 der Finanzleistungen lautet wie folgt:

„8. HFV-Schiedsrichter*innenausweise / HFV-Ausweise:
Aufgrund der derzeitigen Zuschauer*innenbeschränkungen wg. der Covid-19-Pandemie haben die Inhaber*innen gültiger Schiedsrichter*innen- und HFV-Ausweise bei allen in den Zuständigkeitsbereich des HFV fallenden Spielen bis auf weiteres keinen Anspruch auf freien Eintritt, sofern die Verfügungslage eingeschränkte Zuschauerkapazitäten vorsieht. Es steht den Vereinen jedoch frei, Inhaber*innen gültiger Schiedsrichter*innen- und HFV-Ausweise freien Eintritt zu gewähren, wenn dies im Rahmen der verfügbaren Zuschauer*innenkapazitäten möglich ist.

[…]

HFV-Schiedsrichter*innenausweise:
Den Inhabern gültiger Schiedsrichter*innen- und HFV-Ausweise ist bei allen in den Zuständigkeitsbereich des HFV fallenden Spielen freier Eintritt zu gewähren, sofern die Verfügungslage keine eingeschränkte Zuschauerkapazitäten vorsieht. Dies gilt auch für Hallenturniere, die durch Mitgliedsvereine des HFV durchgeführt werden. Bei Hallenturnieren ist eine Mindestzahl von 30 Karten für Mitarbeiter*innen bzw. Schiedsrichter*innen vorzuhalten, bei Feldspielen kann keine Beschränkung vorgenommen werden.“

[…]“

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