Die Hallenspiele sind in den Durchführungsbestimmungen, gültig ab 1. 7. 2018, geregelt.
Um besondere Beachtung wird gebeten:
1. In allen Hallen darf nur mit Hallenschuhen gespielt werden, deren Sohle nicht färbt und die keine hervorstehenden Noppen oder Stollen aufweisen.
2. Die Turnschuhe dürfen zuvor auf dem Weg zur Halle n i c h t als Straßenschuhe getragen werden.
3. Die Mannschaftsbetreuer und begleitende Zuschauer können in Hallen ohne Zuschauertribünen ebenfalls nur in Turnschuhen zugelassen werden, die zuvor nicht als Straßenschuhe getragen wurden.
Bei Zuwiderhandlung ist die Turnierleitung ermächtigt, die Zuschauer der Halle zu verweisen.
Die Zuschauer haben diesbezügliche Anordnungen der Hallenwarte und der HFV-Verantwortlichen zu befolgen.
4. Jede Mannschaft hat ein Ausweichtrikot oder neutrale T-Shirts mitzuführen.
5. Das Rauchen in den Sporthallen ist untersagt. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Ist kein Bereich dafür ausgeschildert, ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände verboten.
6. Der Genuss von Alkohol ist verboten.