Gnadenrecht für Sperrstrafen der Saison 2019/20

Das Präsidium des Hamburger Fußball-Verbandes hat vor den ersten Pflichtspielen am kommenden Wochenende entschieden die Sperrstrafen nach Pflichtspielen nach Gnadenrecht gem. § 10 der Rechts- und Verfahrensordnung teilweise zu erlassen.

Für Spieler und Spielerinnen im Erwachsenen-Bereich gilt, dass die Sperrstrafen nach Pflichtspielen, die zum Zeitpunkt der Aussetzung des Spielbetriebs noch nicht vollständig abgeleistet wurden, um vier Pflichtspiele reduziert werden bzw. alle Sperrstrafen von maximal vier Pflichtspielen erlassen werden.

Für Spieler und Spielerinnen im Jugend-Bereich gilt, dass die Sperrstrafen nach Pflichtspielen, die zum Zeitpunkt der Aussetzung des Spielbetriebs noch nicht vollständig abgeleistet wurden, um fünf Pflichtspiele reduziert werden bzw. alle Sperrstrafen von maximal fünf Pflichtspielen erlassen werden.

Die automatische Sperre (ein Pflichtspiel nach Feldverweis) ist davon ausgenommen, diese muss vollständig abgeleistet werden.

Durch diesen Gnadenentscheid werden Altersklassenübergreifend insgesamt 302 Sperrstrafen nach Pflichtspielen komplett erlassen, weitere 21 werden reduziert. Sperrstrafen auf Zeit bleiben von dieser Entscheidung unberührt und müssen vollständig verbüßt werden, da diese unabhängig von dem Verlauf des Spieljahres getroffen wurden.

Wir bitten von Rückfragen abzusehen, dass die Umsetzung dieser Entscheidung ggf. im DFBnet noch nicht ersichtlich ist. Wir arbeiten schnellstmöglich an der Umsetzung im DFBnet, sodass vor dem Wochenende alle Sperrstrafen gem. oben aufgeführter Entscheidung bearbeitet wurden sein sollten.

Weiter Zu

UNSERE PARTNER