Gemeinnützige Sportverbände sollen für die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen künftig steuerlich entlastet werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Änderung der Abgabenordnung bringt Hamburg in die nächste Sitzung des Finanzausschusses im Bundesrat Anfang September ein (siehe Anhang). Vorausgegangen waren Gespräche zwischen dem Hamburger Finanzsenator Dr. Andreas Dressel und Vertretern des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), des Hamburger Sportbundes (HSB) und des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV).
Bislang sieht die Vorschrift nur die Förderung von gemeinnützigen Sportvereinen vor, wenn diese aktiven Sportlern durch organisatorische Maßnahmen ermöglichen, Sport zu treiben. Die Organisationsleistungen eines gemeinnützigen Sportverbandes gehören hingegen nach Gesetz und Rechtsprechung nicht dazu. Die Gesetzesinitiative soll die aus Sicht des Sports und des Senats bestehende Ungleichbehandlung beenden und einen weiteren Beitrag zur Förderung des Breitensports leisten.
Dazu Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Hamburg tut viel für den Sport. Die Finanzbehörde beteiligt sich daran nicht nur finanziell, sondern wird jetzt auch auf Bundesebene aktiv, um die steuerlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Gerade Sportverbände leisten mit ihrer organisatorischen Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag, um Spiel- und Wettkampfbetriebe wie zum Beispiel Ligen oder Turniere zu ermöglichen. Damit tragen sie regional wie überregional auch im besonderen Maße zum Erhalt des Breitensports bei. Gemeinnützigen Sportverbänden gebührt daher ebenso wie den gemeinnützigen Sportvereinen gesellschaftspolitische Anerkennung in Form einer besonderen steuerlichen Förderung. Das bringen wir mit unserer Hamburger Initiative jetzt auf den Weg. Wir danken den Beteiligten von DFB, HSB und HFV für die guten Gespräche zu diesem Thema und hoffen jetzt auf einen breiten Konsens auf Bundesebene zu diesem gleichermaßen sport- und finanzpolitisch wichtigen Anliegen.“
Dazu Stephan Osnabrügge, Schatzmeister des DFB: „Der immense zeitliche Mehraufwand, den die komplizierten steuerlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen, belasten die ehrenamtlich tätigen Menschen in unseren Vereinen und Verbänden zunehmend. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Stadt Hamburg in dieser enorm wichtigen Frage politisch aktiv wird. Ohne die Organisationsleistungen unserer Sportverbände kann kein geregelter Spielbetrieb stattfinden. Es gibt aus Sicht des DFB keinen nachvollziehbaren Grund, unseren Verbänden die Regeln zur steuerlichen Vereinfachung abzuerkennen. Die Leittragenden dieser Aberkennung wären allein die Vereine, die dann höhere Gebühren zahlen müssten. Wir hoffen deshalb sehr, dass die von uns unterstützte Initiative von Erfolg gekrönt ist.“
Dazu Ralph Lehnert, Vorstand HSB: „Sportvereine und gleichermaßen auch die Fach- und Dachverbände sind die Säulen des Sportsystems. Sie sorgen mit ihren Strukturen dafür, dass sich ehrenamtliches Engagement entfalten und der Sport seine gesellschaftliche Aufgabe erbringen kann. In Hamburg organisieren 54 Fachverbände den Wettkampfbetrieb und die sportartspezifische Aus-und Fortbildung von Übungsleitern für hunderttausende Sportler. Es ist ein wichtiges Signal an den Sport und die Politik in Hamburg und ganz Deutschland, dass Hamburg hier die Initiative auf Bundesebene ergreift, um eine steuerliche Schlechterstellung der Verbandsarbeit zu vermeiden. Wir danken Finanzsenator Andreas Dressel sehr für seine schnelle Unterstützung.“
Dazu Christian Okun, Schatzmeister des HFV: „Der Breitensport, der von ehrenamtlichem Engagement getragen wird, ist eine wesentliche Säule unserer Zivilgesellschaft. Die klare und steuerliche Gleichbehandlung von gemeinnützigen Sportverbänden ist unabdingbar, um allen Beteiligten Handlungssicherheit im täglichen Arbeiten zu geben. Im HFV geraten 184.000 Mitglieder in 420 Vereinen nicht in das Risiko, zukünftig bei höheren Gebühren in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ihrem Fußballsport nachgehen zu müssen. Der HFV begrüßt die Initiative der Hamburger Finanzverwaltung, weil sie nichts geringeres als den Spielbetrieb des gesamten Breitensports sichert.“
Bislang sieht § 67a AO allerdings die Förderung nur von gemeinnützigen Sportvereinen vor, wenn diese aktiven Sportlern durch organisatorische Maßnahmen ermöglichen, Sport zu treiben. Die Organisationsleistungen eines gemeinnützigen Sportverbandes gehören hingegen nicht dazu. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 24. Juni 2015, I R 13/13, BStBl. II 2016, 971 bestätigt.