Fördermittel Inklusion und Sport

Auch in diesem Jahr stellt die Stadt zweckgebundene Mittel zur Umsetzung des Aktionsplanes „Inklusion und Sport“ zur Verfügung.

Zum einen werden dauerhafte, bereits verstetigte inklusive Sportgruppen gefördert. Eine Gruppe zählt als inklusive Sportgruppe, wenn der Anteil der Teilnehmer mit und ohne Behinderung mindestens 25% beträgt. Die Antragsfrist für die bereits verstetigten Sportgruppen ist der 30.04.2017.
Zum anderen werden ganzjährig Maßnahmen zum Aufbau neuer inklusiver Sportgruppen gefördert. Zudem können Maßnahmen zur Qualifizierung, wie sportartspezifische und sportübergreifende Qualifizierungsmaßnahmen, bezuschusst werden. Außerdem werden inklusive Sportveranstaltungen gefördert. Anträge müssen bis spätestens 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.

Ab sofort können Anträge von Hamburger Sportfachverbänden und Mitgliedsvereinen gestellt werden.

Die entsprechenden Unterlagen (Richtlinien, Antragsformular) finden Sie hier.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Inken Pfeiffer unter i.pfeiffer@hamburger-sportbund.de, 040 – 419 08 211 (Do. 14-17h, Fr. 9.00-13.00h) zur Verfügung.

Inklusionsbeauftragter André Riebe

Mobilrufnummer: 0152 28778559

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